Allgemeine Bedingungen und Konditionen

ABSCHNITT I:

ALLGEMEINES

1. die Anwendbarkeit

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Rechtsverhältnisse und Vereinbarungen oder Verträge, die von oder im Namen von Widem Logistics in Bezug auf die von Widem Logistics erbrachten oder zur Verfügung gestellten Dienstleistungen gemacht oder abgeschlossen werden, sowie für die Nutzung des Lagers durch einen Kunden, es sei denn, es wurde eine separate schriftliche Vereinbarung geschlossen und von den Parteien unterzeichnet, die die Anwendung aller oder einiger Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausschließt.

1.2 Alle Bedingungen, die der Kunde in einer Bestellung oder anderen Korrespondenz oder Dokumenten, die der Kunde im Zusammenhang mit den Dienstleistungen ausgestellt hat (sei es in elektronischer Form oder anderweitig), festlegt oder auf die er Bezug nimmt, oder die sich aus dem Geschäftsverkehr zwischen Widem Logistics und dem Kunden ergeben, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

1.3 Der Kunde hat von allen Informationen im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihren spezifischen Ausführungsbedingungen Gebrauch gemacht und erklärt, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Einverständnis und gutem Glauben und in voller Kenntnis aller damit verbundenen Verpflichtungen akzeptiert. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er diese Geschäftsbedingungen allen Personen zur Kenntnis bringt, die der Kunde beauftragt, das Lagerhaus zu betreten oder anderweitig mit Widem Logistics zu verhandeln, einschließlich aller Subunternehmer, Vertreter, Mitarbeiter oder anderer vom Kunden beauftragter Parteien.

1.4 In Ermangelung einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden zu diesen Geschäftsbedingungen wird davon ausgegangen, dass der Kunde durch den Erhalt oder die Nutzung der Dienstleistungen von Widem Logistics oder durch die Nutzung oder das Betreten des Lagers diese Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat, und zwar ohne Änderungen.

1.5 Widem Logistics behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und nach eigenem Ermessen mit oder ohne Mitteilung an den Kunden zu ändern. Die geänderten Geschäftsbedingungen treten sofort nach ihrer Veröffentlichung auf der Website von Widem Logistics (widem.eu) in Kraft. Durch die weitere Nutzung der Dienstleistungen erkennt der Kunde die geänderten Bedingungen an und stimmt ihnen zu.

1.6 Je nach den von Widem Logistics zu erbringenden Dienstleistungen gelten ein oder mehrere Abschnitte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: (i) „Abschnitt I: Allgemeines“ gilt für alle Dienstleistungen, (ii) „Abschnitt II: Transportleistungen auf der Straße“ gilt für die Beförderung von Gütern auf der Straße durch Widem Logistics, (iii) „Abschnitt III: Lagerhaltung“ gilt für alle Lagerhaltungsleistungen innerhalb des Lagers, (iv) „Abschnitt IV: Spedition“ gilt für die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation des Transports von Gütern als Spediteur. Sofern für einen Auftrag, der von Widem Logistics ausgeführt wird oder als von Widem Logistics ausgeführt gilt, mehrere Abschnitte gelten, gilt im Falle unterschiedlicher Bestimmungen für denselben Auftrag die Bestimmung, die für Widem Logistics am vorteilhaftesten ist.

2.Dienstleistungen

2.1 Widem Logistics erbringt die Dienstleistungen in einer Art und Weise, die nach vernünftigem Ermessen im besten Interesse des Kunden liegt, und mit der Sorgfalt, die ein umsichtiger professioneller Anbieter ähnlicher Dienstleistungen unter vergleichbaren Umständen anwenden würde. Widem Logistics setzt für die Dienstleistungen die technische Kompetenz, die finanzielle Kapazität, die Managementfähigkeiten, das kompetente und qualifizierte Personal und die Ausrüstung ein, die für die Fulfilment seiner Pflichten und Verantwortlichkeiten erforderlich sind. Jede Verpflichtung von Widem Logistics ist eine Best-Effort-Verpflichtung („middelenverbintenis“) und keine Ergebnisverpflichtung („resultaatsverbintenis“).

2.2 Vorbehaltlich spezifischer, vom Kunden erteilter und von Widem Logistics schriftlich akzeptierter schriftlicher Anweisungen behält sich Widem Logistics die vollständige Freiheit in Bezug auf die Mittel und Verfahren vor, die bei der Erbringung der Dienstleistungen eingesetzt werden.

2.3 Widem Logistics kann nach eigenem Ermessen veranlassen, dass die Dienstleistungen oder Teile davon von einem oder mehreren Subunternehmern oder Vertretern zu beliebigen Bedingungen ausgeführt werden. Wenn ein solcher Subunternehmer auf Wunsch des Kunden beauftragt wird, haftet Widem Logistics nicht für die Handlungen oder Unterlassungen des Subunternehmers.

3) Angebote, Preise, Rechnungen, Zahlung

3.1 Kostenvoranschläge und Angebote

3.1.1 Alle schriftlichen Angebote und Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, 30 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig. Diese Angebote und Kostenvoranschläge unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und enthalten keine Mehrwertsteuer, Zölle oder andere Steuern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Angebote von Widem Logistics sind bis zum Abschluss eines Vertrags unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung von Widem Logistics zustande oder dadurch, dass Widem Logistics mit der Ausführung der Dienstleistungen beginnt.

3.1.2 Schriftliche Angebote und Kostenvoranschläge können besondere Bedingungen enthalten. Sollte eine dieser Bedingungen im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, hat das vom Kunden angenommene Angebot Vorrang.

3.2.1 Widem Logistics ist berechtigt, bereits akzeptierte Tarife nach billigem Ermessen anzupassen, wenn nach Vertragsabschluss kostensteigernde Faktoren eintreten, auf die Widem Logistics keinen Einfluss hat, darunter (staatliche) Maßnahmen im Bereich Sicherheit, Qualität, Umwelt, steuerliche Aspekte und Marktentwicklungen im Bereich Arbeit und/oder Energie, die bei Abschluss des Vertragsverhältnisses mit Widem Logistics nicht berücksichtigt worden sind.

3.2.2 Wenn sich die Umstände nach dem Abschluss des Vertrags nach vernünftigem Ermessen von Widem Logistics so verändert haben, dass es unzumutbar ist, dass Widem Logistics die Dienstleistungen auch gegen die unter Ziffer 3.2.1 dieses Abschnitts angepassten Tarife (weiterhin) ausführt, hat Widem Logistics das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn und soweit sich dies auf die noch nicht ausgeführten Dienstleistungen bezieht, ohne dadurch schadenersatzpflichtig zu werden.

3.3.1 Alle Rechnungen von Widem Logistics müssen vom Kunden innerhalb der in dieser Hinsicht festgelegten Zahlungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, ohne Abzug oder Aufrechnung bezahlt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Anfechtung einer Rechnung setzt die Zahlungsverpflichtung des Abnehmers nicht aus.

3.3.2 Jede Zahlung des Kunden an Widem Logistics muss auf die von Widem Logistics angegebene Weise erfolgen. Die Zahlung an einen Vertreter des Kunden entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber Widem Logistics.

3.3.3 Die Zahlung des Kunden an Widem Logistics dient zunächst zur Begleichung der Kosten, anschließend zur Begleichung der ausstehenden Zinsen und schließlich zur Begleichung des von Widem Logistics angegebenen Teils der Hauptsumme und der aufgelaufenen Zinsen, ungeachtet einer anderslautenden Anweisung des Kunden.

3.3.4 Alle unbezahlten Beträge, die mehr als 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung ausbleiben, werden automatisch und ohne Vorankündigung ab dem Rechnungsdatum mit Zinsen und einer pauschalen Entschädigung für die Beitreibungskosten erhöht. Die Zinsen werden gemäß dem belgischen Gesetz vom 2. August 2002, geändert durch das belgische Gesetz vom 14. August 2021, das die europäische Richtlinie 2011/7/UE vom 16. Februar 2011 umsetzt, mit einem Zuschlag von 8 Prozentpunkten berechnet und auf den höheren halben Prozentpunkt aufgerundet. Der anwendbare Zinssatz wird nicht weniger als 10% pro Jahr betragen.

3.3.5 Die pauschale Entschädigung für die Wiederherstellungskosten beträgt 10 % des ausstehenden Hauptbetrags, mit einem Mindestbetrag von 125 Euro und einem Höchstbetrag von 2.500 Euro. Widem Logistics behält sich jedoch das Recht vor, einen über diesen Betrag hinausgehenden Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

3.3.6 Im Falle eines Streits darüber, was der Kunde Widem Logistics aufgrund der erbrachten Dienstleistungen schuldet, muss die von Widem Logistics vorzulegende Dokumentation einen vollständigen Nachweis über Art, Inhalt und Umfang der erbrachten Dienstleistungen erbringen, vorbehaltlich eines Gegenbeweises durch den Kunden. Die Dokumentation von Widem Logistics hat Vorrang vor einer vom Kunden oder von Dritten erstellten Dokumentation.

3.3.7 Widem Logistics hat das Recht, alle Forderungen, Schäden, Verluste, Ausgaben, Haftungen oder Kosten, die Widem Logistics hat, zu haben droht oder zu tragen hat und die sich aus der Erbringung der Dienstleistungen ergeben oder damit zusammenhängen, mit den Beträgen zu verrechnen, die Widem Logistics dem Kunden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen schuldet, ohne dass eine vorherige Mitteilung von Widem Logistics an den Frachtführer oder ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist.

3.3.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Widem Logistics geschuldeten Betrag mit einem Betrag zu verrechnen, auf den der Kunde Anspruch hat oder den er von Widem Logistics im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zu erhalten behauptet. 3.4.1 Widem Logistics ist jederzeit berechtigt, vom Kunden einen Vorschuss, eine Vorauszahlung, eine Abschlagszahlung oder eine Sicherheit zu verlangen, die ihrer Meinung nach angemessen ist, um alle fälligen oder möglicherweise fällig werdenden Beträge für die Dienstleistungen sowie alle Forderungen von Widem Logistics gegenüber dem Kunden oder von Dritten gegenüber Widem Logistics im Zusammenhang mit den Dienstleistungen abzudecken. Wenn der Kunde einer solchen Aufforderung nicht unverzüglich nachkommt, wird Widem

Logistics ist berechtigt, die Dienstleistungen zu verweigern, auszusetzen, zu unterbrechen oder zu beenden, ohne dass es einer schriftlichen Mahnung, einer Inverzugsetzung oder einer gerichtlichen Intervention bedarf. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine andere Verpflichtung gegenüber Widem Logistics nicht erfüllt. Widem Logistics haftet in keinem Fall für einen daraus resultierenden Schaden, welcher Art auch immer.

4. pfandrecht – Verkauf

4.1 Widem hat ein allgemeines Pfandrecht an allen Waren und Dokumenten, die sich auf die in seinem Besitz, Gewahrsam oder unter seiner Kontrolle befindlichen Waren beziehen, für alle Beträge, die Widem zu irgendeinem Zeitpunkt vom Kunden und/oder Eigentümer aus welchem Grund auch immer geschuldet werden, unabhängig davon, ob es sich um Waren handelt, die dem Kunden oder Eigentümer gehören, oder um Dienstleistungen, die von Widem oder in dessen Namen erbracht wurden. Für die unter dem Pfandrecht zurückgehaltenen Waren fallen weiterhin Lagergebühren an.

4.2 Widem ist nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden berechtigt, diese Waren oder Dokumente im Auftrag und auf Kosten des Kunden zu verkaufen oder zu veräußern und den Erlös für die Zahlung dieser Beträge zu verwenden.

4.3 Widem ist von jeglicher Haftung in Bezug auf die Waren oder Dokumente befreit, sobald es dem Kunden gegenüber Rechenschaft über den nach der Zahlung der Widem geschuldeten Beträge verbleibenden Saldo sowie über die Kosten für den Verkauf und/oder die Entsorgung und/oder den Handel abgelegt hat.

4.4 Wenn die Waren verderben oder sich verschlechtern, hat Widem das Recht, die Waren zu verkaufen oder zu veräußern oder mit ihnen zu handeln, sobald ein Betrag an Widem fällig wird, vorausgesetzt, Widem unternimmt angemessene Schritte, um den Kunden auf seine Absicht, die Waren zu verkaufen oder zu veräußern, aufmerksam zu machen, bevor es dies tut.

4.5 Widem ist berechtigt, auf Kosten des Kunden über die Waren zu verfügen oder mit ihnen umzugehen (durch Verkauf oder auf andere Weise, wie es unter den gegebenen Umständen angemessen ist): (i) nach schriftlicher Benachrichtigung des Kunden oder (wenn der Kunde nicht ausfindig gemacht werden kann und angemessene Anstrengungen unternommen wurden, um alle Parteien zu kontaktieren, von denen Widem vernünftigerweise annehmen kann, dass sie ein Interesse an den Waren haben) ohne vorherige Benachrichtigung, alle Waren, die sich seit 10 Tagen im Besitz von Widem befinden und nicht wie angewiesen geliefert werden können; und (ii) ohne vorherige Benachrichtigung alle Waren, die verdorben sind, sich verschlechtert oder verändert haben oder bei denen die unmittelbare Gefahr besteht, dass dies in einer Weise geschieht, die einen Verlust oder Schaden für Widem oder Dritte verursacht hat oder von der vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie gegen geltende Gesetze verstößt.

5. garantien des kunden

5.1 Autorität 5.1.1 Der Kunde garantiert, dass er entweder der Eigentümer der Waren oder der bevollmächtigte Vertreter ist, der im Namen des Eigentümers handelt. Der Kunde bestätigt außerdem, dass er diese Geschäftsbedingungen in seinem Namen (einschließlich des Versenders, des Empfängers, des Eigentümers und des Versenders) und im Namen eines Dritten, der an den Waren interessiert ist oder sein könnte, akzeptiert.

5.2.1 Der Kunde garantiert, dass er mit allen Gesetzen, Formalitäten und erforderlichen Transportdokumenten sowie mit den international oder national geltenden Zollformalitäten, die für die Dienstleistungen von Widem Logistics relevant sind, sowie mit den betrieblichen Maßnahmen, Vorbereitungen und logistischen Anforderungen von Widem Logistics und Dritten, einschließlich der Geschäftszeiten des Lagers und der Zolldokumente, die für die pünktliche Erbringung der Dienstleistungen von Widem Logistics und die Einhaltung der Gesetze relevant sind, vollständig vertraut ist.

5.2.2 Der Kunde verpflichtet sich, jeden Auftrag vor seiner Ausführung vollständig und genau schriftlich zu dokumentieren, gegebenenfalls über das Portal von Widem Logistics oder ein anderes vereinbartes elektronisches Datenaustauschverfahren, und alle gesetzlich und/oder behördlich vorgeschriebenen Formalitäten zu erfüllen und auszufüllen, damit Widem Logistics seine Dienstleistungen rechtzeitig und in Übereinstimmung mit dem Gesetz ausführen kann. Diese Informationspflicht umfasst eine vollständige Beschreibung der Waren (einschließlich Art, Anzahl, Gewicht, Zustand, Risikokategorie), die ihre Identifizierung ermöglicht, die beteiligten Parteien und alle damit verbundenen Gefahren. Der Kunde informiert und instruiert Widem Logistics auch über die Einschränkungen, die mit dem Schutz, der Handhabung und der Lagerung der Waren verbunden sind. Der Kunde ermächtigt Widem Logistics, diese Informationen an jeden Dritten weiterzugeben, der dies für erforderlich hält.

5.2.3 Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass alle zur Verfügung gestellten Informationen, Angaben und Dokumente vollständig, genau, angemessen, korrekt und ausreichend sind, um die Dienstleistungen von Widem Logistics zu erbringen. Der Kunde muss Widem Logistics in jedem Fall unverzüglich benachrichtigen, wenn er Kenntnis von falschen, ungenauen, fehlerhaften oder betrügerischen Informationen und/oder Dokumenten erhält.

5.2.4 Wenn Widem Logistics den begründeten Verdacht hat, dass der Kunde böswillig oder fahrlässig falsche, unvollständige, verspätete oder nicht konforme Informationen oder Unterlagen über die Waren zur Verfügung gestellt hat, kann Widem Logistics sofortige Abhilfe- und/oder Verbotsmaßnahmen ergreifen, soweit dies erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Widem Logistics kann den Versand der Waren des Kunden einstellen oder verweigern, eine Zahlungssicherheit oder Kaution verlangen oder andere geeignete Maßnahmen ergreifen. Alle ergriffenen Maßnahmen lassen das Recht von Widem Logistics auf Entschädigung durch den Kunden in Übereinstimmung mit der in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Haftung des Kunden unberührt.

5.2.5 Widem Logistics ist berechtigt, die Ausführung einer Dienstleistung auszusetzen oder zu stornieren, ohne dass eine Vorankündigung erforderlich ist und ohne dass eine Entschädigung fällig wird, wenn Widem Logistics nach vernünftigem Ermessen der Ansicht ist, dass (i) der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder (ii) seine Anforderungen unzureichend erfüllt oder (iii) die Ausführung der Dienstleistung ein erhöhtes Haftungsrisiko mit sich bringt oder aus dem einen oder anderen Grund vernünftigerweise oder wirtschaftlich nicht gerechtfertigt ist.

6. die Haftung des Kunden

6.1 Der Kunde stellt Widem Logistics, seine Mitarbeiter und seine Subunternehmer unverzüglich von allen Kosten, Ausgaben, Ansprüchen, Verlusten, Verbindlichkeiten, Anordnungen, Schiedssprüchen, Bußgeldern, Verfahren und Urteilen gleich welcher Art frei, die Widem Logistics oder einem seiner Subunternehmer als Folge von, aus oder in Verbindung mit den Dienstleistungen entstehen, einschließlich:

6.1.1 alle Haftungen, Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben, die sich aus Handlungen, Unterlassungen oder Anweisungen des Kunden, Empfängers, Versenders, Eigentümers oder anderer an den Waren interessierter Personen ergeben;

6.1.2 alle Haftungen, Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben, die sich aus einem Verstoß des Kunden gegen eine der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegebenen Garantien oder Verpflichtungen ergeben;

6.1.3 alle Haftungen, Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben, die sich daraus ergeben, dass der Kunde gegenüber einer anderen Person haftbar wird und/oder ihm zusätzliche Kosten entstehen, weil Widem Logistics die Anweisungen des Kunden ausführt;

6.1.4 alle Haftungen, Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben, die aus Gründen entstehen, die nicht von Widem Logistics zu verantworten sind, und die sich auf die Waren beziehen;

6.1.5 alle Haftungen, Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben, die sich aus verspäteten, ungenauen oder unvollständigen Informationen ergeben, unabhängig davon, ob diese von Kunden oder im Namen von Kunden bereitgestellt wurden, auf die sich Widem Logistics verlässt.

6. 6.2 Der Kunde entschädigt Widem Logistics vollständig für alle Schäden, Verluste, Ausgaben und Kosten, die Widem Logistics entstanden sind, und stellt Widem Logistics von allen Ansprüchen von Behörden und Dritten frei, die aus oder im Zusammenhang mit den Dienstleistungen gegen Widem Logistics erhoben werden könnten.

7. Steuern – Zölle und Verbrauchssteuern

7.1 Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für alle Steuern und deren Zahlung für oder im Zusammenhang mit den Waren, und er haftet für alle Zahlungen, Abrechnungen, Schäden oder Verluste, die Widem Logistics im Zusammenhang mit diesen Steuern entstehen oder entstehen.

7.2 Der Kunde verpflichtet sich, Widem Logistics im weitesten Sinne von allen Ansprüchen von Behörden und/oder anderen Dritten in Bezug auf Steuern für oder im Zusammenhang mit den Waren freizustellen, auch wenn diese Ansprüche durch Handlungen oder Versäumnisse des Empfängers, des Versenders, des Eigentümers und/oder des Frachtinteressenten entstehen oder damit in Zusammenhang stehen.

8. datenschutz

8.1 Die Parteien verpflichten sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Dienstleistungen alle Datenschutzgesetze einzuhalten, die für den Geltungsbereich dieser Vereinbarung gelten, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 (GDPR), des belgischen Datenschutzgesetzes vom 30. Juli 2018 und der Verpflichtungen im Bereich des elektronischen Datenschutzes, die sich unter anderem aus dem Gesetz über elektronische Kommunikation vom 13. Juni 2005 ergeben

8.2 Die vom Kunden an Widem Logistics übermittelten persönlichen Daten werden von Widem Logistics als Datenverantwortlichem verarbeitet. Widem Logistics wird diese Daten für die Zwecke der Dienstleistungen verarbeiten. Der Kunde stellt sowohl in seinem eigenen Namen als auch im Namen von Widem Logistik sicher, dass die Mitarbeiter (falls vorhanden), unabhängigen Subunternehmer und deren Mitarbeiter, deren personenbezogene Daten übermittelt werden, angemessen und rechtmäßig über diese Übermittlung informiert werden.

9.EDI-Anbindung – Portal

9.1 Auf Verlangen von Widem Logistik kooperiert der Kunde mit Widem Logistik bei der Einrichtung und Aufrechterhaltung der EDI-Verbindung und/oder der Nutzung des Portals von Widem Logistik, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Ressourcen, wie sie von Widem Logistik angemessenerweise verlangt werden.

9.2 Der Kunde wird die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der EDI-Verbindung und/oder des Portals von Widem Logistics sowie der darüber übermittelten Daten umsetzen und einhalten. Der Kunde benachrichtigt sich gegenseitig unverzüglich im Falle von Sicherheitsvorfällen, Verstößen oder unbefugtem Zugriff im Zusammenhang mit der EDI Connection und/oder dem Widem Logistics Portal.

9.3 Der Kunde verpflichtet sich, Widem Logistics von allen Ansprüchen, Verlusten, Haftungen, Schäden, Kosten oder Ausgaben freizustellen, die sich aus der Verletzung von Ziffer 8 dieses Abschnitts oder aus der unbefugten Nutzung oder Offenlegung der EDI-Verbindung und/oder des Portals von Widem Logistics ergeben, einschließlich aller indirekten, zufälligen, Folge- oder Sonderschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der EDI-Verbindung und/oder dem Portal von Widem Logistics ergeben, wie z.B. entgangener Gewinn, Datenverlust oder Betriebsunterbrechung.

10.Versicherung

10.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist jede Partei verpflichtet, auf eigene Kosten Versicherungen im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen und der gesetzlichen Bestimmungen abzuschließen und aufrechtzuerhalten, einschließlich der Betriebs- und Haftpflichtversicherung. Widem Logistics ist nicht verpflichtet, eine Versicherung für Waren im Namen des Kunden abzuschließen.

11.Trennbarkeit

11.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach geltendem Recht ganz oder teilweise rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so gilt diese Bestimmung oder ein Teil davon als nicht Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt davon unberührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung automatisch durch eine Bestimmung ersetzt, die den wirtschaftlichen Auswirkungen der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

12.Benachrichtigungsfrist – Zeitleiste

12.1 Vorbehaltlich des anwendbaren zwingenden Rechts muss der Kunde die folgenden Bedingungen für die Einreichung einer Reklamation einhalten:

12.1.1 Bei Verlust oder Beschädigung der Waren muss die Reklamation Widem Logistics innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Lieferung oder der Versendung der Waren schriftlich mitgeteilt werden;

12.1.2 in allen anderen Fällen, die einen Anspruch begründen, muss dieser Widem Logistics innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ereignis oder Vorfall, das angeblich einen solchen Anspruch begründet, schriftlich mitgeteilt werden.

12. 12.2 Erfolgt keine schriftliche Benachrichtigung innerhalb der festgelegten Frist von dreißig (30) Tagen, gilt der Anspruch als aufgehoben, erloschen und verjährt.

12.3 Jede Klage, ob aus Vertrag oder unerlaubter Handlung, gegen Widem Logistics verjährt nach sechs (6) Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die Waren geliefert wurden oder hätten geliefert werden müssen, oder, in Ermangelung einer Lieferung und in allen anderen Fällen, mit dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem das Ereignis stattgefunden hat, das den Anlass für die Klage bildet.

13. geltendes Recht – Gerichtsstand

13.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vertraglichen Beziehungen und alle außervertraglichen Verpflichtungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Dienstleistungen ergeben, unterliegen belgischem Recht und werden nach diesem ausgelegt.

13.2 Für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Dienstleistungen von Widem Logistics ergeben, einschließlich der entsprechenden außervertraglichen Verpflichtungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Dienstleistungen ergeben, sind ausschließlich die Gerichte von Kortrijk zuständig.

ABSCHNITT II:

TRANSPORTDIENSTLEISTUNGEN AUF DER STRASSE

1.Umfang

1.1 Die in diesem Abschnitt II „Transportdienstleistungen auf der Straße“ festgelegten Bedingungen gelten für jede Form von Dienstleistungen, die Widem Logistics in seiner Eigenschaft als Straßentransporteur erbringt, mit Ausnahme der Speditionsdienstleistungen, die in Abschnitt IV „Spedition“ geregelt sind.

1.2 Unbeschadet anderer zwingender Bestimmungen gelten die zwingenden Bestimmungen des CMR-Übereinkommens für jeden Transportauftrag und seine Ausführung, unabhängig davon, ob es sich um einen nationalen oder internationalen Transport handelt.

2. laden, entladen, verstauen, sichern und verpacken

2.1 Der Kunde hat die Waren so zu verpacken, dass sie während der Beförderung vor vollständigem oder teilweisem Verlust und Beschädigung geschützt sind und dass sie während der gesamten Beförderung und Lagerung weder Personen noch anderen Gütern oder Transportmitteln schaden können. Der Kunde ist auch für die Gewichtsverteilung in der Transporteinheit verantwortlich und muss gewährleisten, dass die Ladung einer Transporteinheit mit dem Gewicht übereinstimmt, das in allen Dokumenten, einschließlich des vom Kunden an Widem Logistics übermittelten Transportauftrags, angegeben ist. Wenn die tatsächliche Ladung überschritten wird und ein Spediteur zusätzliche Kosten in Rechnung stellt, hat Widem Logistics das Recht, dem Kunden alle zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.

2.2 Der Kunde, der Absender und/oder der Empfänger sind darüber hinaus für das Beladen, Verstauen, die Ladungssicherung, die Transportverpackung und das Entladen der Waren vom und auf das Fahrzeug in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den besten Praktiken verantwortlich.

2.3 Wenn Widem Logistics vom Kunden, Absender und/oder Empfänger aufgefordert wird, die in den Ziffern 2.1 und 2.2 dieses Abschnitts aufgeführten Handlungen auszuführen, finden diese Handlungen immer unter der Aufsicht, den Anweisungen, der Überwachung und der Haftung des Kunden, Absenders und/oder Empfängers statt.

2.4 Widem Logistics hat das Recht, einen Transportauftrag abzulehnen oder auszusetzen, wenn sie der Meinung ist, dass die Verpackung, die Beladung, die Ladungssicherung, die Transportverpackung und/oder das Stauen, wie in den Ziffern 2.1 und 2.2 dieses Abschnitts beschrieben, nicht dem Gesetz oder den bewährten Praktiken entspricht, ohne dass eine Entschädigung fällig wird. Die Ausführung eines Transportauftrags durch Widem Logistics kann niemals als Entlastung des Kunden von seinen in den Ziffern 2.1 und 2.2 dieses Abschnitts genannten Verpflichtungen angesehen werden.

3.Transport Dokumente

3.1 Der Kunde ist für die rechtzeitige Lieferung vollständiger und korrekter Transportdokumente verantwortlich, damit Widem Logistics den Transportauftrag in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den Anweisungen des Kunden ausführen kann.

3.2 Widem Logistics hat das Recht, die Ausführung eines Transportauftrags abzulehnen oder auszusetzen, wenn sie der Meinung ist, dass die Transportdokumente zu spät zur Verfügung gestellt wurden oder unvollständige oder ungenaue Angaben enthalten, ohne dass eine Entschädigung fällig wird. Die Ausführung eines Transportauftrags kann niemals als Entlastung des Kunden von seinen in Artikel 2.1 dieses Abschnitts genannten Verpflichtungen angesehen werden.

3.3 Wenn die Nichteinhaltung oder die verspätete oder unvollständige Einhaltung von Klausel 2.1 dieses Abschnitts zu Kosten oder Schäden führt, gehen diese Kosten und Schäden vollständig zu Lasten des Kunden.

4.Lieferung

4.1 Der Kunde erteilt Widem Logistics die Erlaubnis, die Waren an den Empfänger, dessen Vertreter oder eine andere Person zu liefern, die Widem Logistics nach vernünftigem Ermessen für berechtigt hält, die Lieferung im Namen des Empfängers anzunehmen. Der Kunde und der Empfänger sind allein für die ordnungsgemäße Identifizierung und Abholung der Waren verantwortlich, für die eine Lieferung gewünscht wird, ohne Widem Logistics für Verluste oder Schäden haftbar zu machen, unabhängig von der Ursache, einschließlich der Fahrlässigkeit von Widem Logistics. Die Lieferung der Waren am Kai der Häfen oder nach der Schwelle ohne Entlastung des Empfängers wird als Lieferung ohne Vorbehalt betrachtet. Die Lieferung wird als Fulfilment der Lieferverpflichtung seitens Widem Logistics betrachtet.

5.Haftung von Widem Logistics

5.1 Ungeachtet der in den Ziffern 6 und 7 dieses Abschnitts genannten Einschränkungen und Ausnahmen verpflichtet sich Widem Logistics, den Kunden für den gesamten oder teilweisen Verlust und die Beschädigung der transportierten Waren, die zwischen der Annahme und dem Zeitpunkt der Lieferung entstehen, gemäß den geltenden Bestimmungen des CMR zu entschädigen.

5.2 Die Annahme und/oder Lieferung der Waren gemäß Ziffer 5.1 dieses Abschnitts erfolgt an der Schwelle oder am Kai der Häfen. Der Weg, der auf dem Gelände des Kunden, Absenders oder Empfängers zurückzulegen ist, unterliegt der ausschließlichen Haftung des Letzteren.

5.3 Es wird kein Transportauftrag unter der Bedingung der Nachnahme, unter der Bedingung eines angenommenen Wertes der Waren oder eines besonderen Interesses an der Lieferung angenommen. Der Transport von Risikowaren, einschließlich diebstahlgefährdeter Waren, Schmuck, Geld, Antiquitäten, Wertpapieren und verbrauchsteuerpflichtigen Waren, wird nur auf Risiko des Kunden angenommen und ausgeführt, der die Verantwortung trägt, Widem Logistics ausreichend und rechtzeitig über das Risiko zu informieren.

6.Haftungsbeschränkungen

6.1 Unbeschadet möglicher Haftungsbeschränkungen der vorgenannten Haftungsregelungen unter Ziffer 5.1 dieses Abschnitts und soweit gesetzlich zulässig, gelten für Ansprüche, die nicht unter Ziffer 5.1 dieses Abschnitts fallen, die folgenden Haftungsbeschränkungen:

6.1.1 ist die Entschädigung der Wert der Waren des betreffenden Auftrags zwischen Widem Logistics und dem Kunden; oder

6.1.2 wenn das Gewicht definiert werden kann, als ein Betrag, der zum Satz von 8,33 SZR („Sonderziehungsrechte“) pro Kilo des Bruttogewichts der Waren, die Gegenstand der genannten Bestellung sind, berechnet wird;

6.1.3 5.000 Euro in Bezug auf einen Auftrag, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

6.2 Die Gesamthaftung von Widem Logistics in Bezug auf alle Ansprüche gemäß diesem Abschnitt darf den Betrag von 10.000 Euro pro Vorfall nicht überschreiten. Wenn mehrere Kunden einen Schaden erleiden und die Gesamtsumme des Schadens 10.000 Euro übersteigt, wird die Entschädigung anteilig aufgeteilt, so dass jeder Kunde Anspruch auf einen proportionalen Anteil der Entschädigung hat.

6.3 Die Gesamthaftung von Widem Logistics für alle Ansprüche desselben Kunden gemäß diesem Abschnitt darf den Betrag von 20.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.

6.4 Widem Logistics und sein Kunde schließen die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen (z.B. stillschweigende Bedingungen oder Garantien) nicht aus oder schränken sie ein, soweit ein solcher Ausschluss gegen das geltende Recht verstoßen oder die Ungültigkeit eines Teils dieser Geschäftsbedingungen zur Folge hätte.

7. Ausnahmen von der Haftung

7.1 Widem Logistics ist von jeglicher Haftung für Fehlmengen, Verluste, Schäden oder Verspätungen befreit, wenn die Fehlmenge, der Verlust, der Schaden oder die Verspätung durch den Kunden, durch die unzureichende Einhaltung der Verpflichtungen des Kunden gemäß diesen Bedingungen oder durch Umstände verursacht wurde, die für Widem Logistics oder seinen Spediteur unvermeidbar waren und deren Folgen sie nicht verhindern konnten.

7.2 Widem Logistics ist auch von seiner Haftung befreit, wenn ein Mangel, ein Verlust, eine Verzögerung oder ein Schaden eine mögliche Folge eines oder mehrerer der folgenden Umstände sein kann:

7.2.1 Höhere Gewalt und jede andere Ursache oder jedes andere Ereignis, das außerhalb der Kontrolle von Widem Logistics liegt und mit angemessener Voraussicht, Umsicht und Sorgfalt nicht vermieden, verhindert oder überwunden werden konnte und die Fulfilment aller oder eines Teils der Verpflichtungen von Widem Logistics gemäß diesen Geschäftsbedingungen wesentlich verhindert, behindert oder verzögert;

7.2.2 die Beschaffenheit der Waren, die sie einem vollständigen oder teilweisen Verlust oder einer Beschädigung aufgrund von Bruch, Rost, Verfall, Austrocknung, Leckagen, Schwund, inhärenten oder latenten Mängeln oder Laster oder natürlichem Verfall aussetzt;

7.2.3 die Unzulänglichkeit oder Unangemessenheit von Zeichen oder Nummern auf den Waren oder der Verpackung der Waren;

7.2.4 Fehlen oder mangelhafter Zustand der Verpackung;

7.2.5 die Einhaltung von Gesetzen oder Vorschriften einer Behörde, von Handlungen einer staatlichen oder supranationalen Behörde;

7.2.6 katastrophale Auswirkungen auf das informationstechnische Ökosystem von Widem Logistics (Software und Hardware), einschließlich böswilliger Cyberangriffe oder Cyberterrorismus;

7.2.7 die Verwendung von offenen Fahrzeugen, die nicht mit einer Plane abgedeckt sind, wenn die Verwendung einer Plane ausdrücklich vereinbart und auf dem Frachtbrief aufgeführt ist;

7.2.8 die Handhabung, das Verladen, das Verstauen oder das Entladen der Waren durch den Absender, den Versender, den Empfänger oder durch Personen, die im Auftrag des Absenders oder des Empfängers handeln, oder wenn Widem Logistics diese Handlungen unter Aufsicht und Kontrolle des Kunden durchgeführt hat;

7.2.9 das Fehlen oder die Mangelhaftigkeit der Verpackung von Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit einem Qualitätsverlust oder einer Beschädigung ausgesetzt sind, wenn sie nicht oder unzureichend verpackt sind;

7.2.10 die Beschaffenheit bestimmter Güter, die aufgrund von Ursachen, die mit dieser Beschaffenheit zusammenhängen, entweder ganz oder teilweise verloren gehen oder beschädigt werden, insbesondere durch Bruch, Rost, Verderb, Austrocknung, Auslaufen, normalen Qualitätsverlust oder das Vorhandensein von Schädlingen oder Nagetieren;

7.2.11 Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit von Marken oder Nummern von Packstücken;

7.2.12 Widem Logistics haftet nicht für den Mangel, den Verlust oder die Beschädigung der Waren und andere Schäden, einschließlich Qualitätseinbußen und wirtschaftliche Schäden, die durch Diebstahl, die Anwesenheit von Unbefugten im Fahrzeug und/oder Anhänger oder durch Spuren der Anwesenheit dieser Unbefugten entstehen;

7.2.13 Widem Logistics haftet nicht für entgangenen Gewinn, besondere, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art, die dem Kunden aufgrund eines Fehlers von Widem Logistics oder seinem Spediteur im Zusammenhang mit dem Transportauftrag entstehen.

8. Frachtgebühren und Transportkosten

8.1 Die Frachtgebühren und Transportkosten sind vom Kunden zu Beginn des Transportauftrags in voller Höhe zu zahlen, ohne Rabatt, Gutschrift oder das Recht, mit einer Forderung gegenüber Widem Logistics oder dem Frachtführer aufzurechnen, auch wenn der Transport aus Gründen, die Widem Logistics nicht zu vertreten hat, nicht vollständig beendet werden kann. Die Tarife für die Transportkosten unterliegen (i) dem variablen Diesel-Floater und dem allgemeinen Transportzuschlag von Widem Logistics, die auf der Transporttarifkarte verfügbar sind, und (ii) den wirtschaftlichen und/oder betrieblichen Umständen der erbrachten Transportleistungen.

8.2 Wenn Widem Logistics schriftlich vereinbart hat, dass die Fracht- und Transportkosten von einer anderen Person als dem Kunden bezahlt werden können, entschädigt der Kunde Widem Logistics für den Betrag, der nicht oder nicht vollständig am Fälligkeitstag an Widem Logistics gezahlt wird, einschließlich der Zinsen und Kosten.

9.Wartestunden

9.1 Der Zeitrahmen für die Be- und Entladung berechnet sich ab der Ankunft von Widem Logistics oder seines Frachtführers am Eingang des Geländes des Kunden, Eigentümers, Versenders und/oder Empfängers oder ab einem von den Parteien vereinbarten Zeitpunkt für die Be- oder Entladung, unabhängig davon, ob die tatsächliche Lieferung von Widem Logistics durchgeführt wird.

9.2 Wenn die vereinbarten Zeiten für das Be- und Entladen gemäß Ziffer 9.1 dieses Abschnitts nicht eingehalten werden, wird davon ausgegangen, dass Widem Logistics eine Stunde Wartezeit in Rechnung stellt. Für jede weitere halbe Stunde wird eine zusätzliche Entschädigung von EUR 55 pro laufender halber Stunde berechnet.

9.3 Widem Logistics hat Anspruch auf Entschädigung für die Gesamtkosten, die durch sonstige Wartezeiten entstehen, die unter Berücksichtigung der Umstände des Transports die übliche Dauer überschreiten.

ABSCHNITT III:

LAGERHAUS

1.Umfang

1.1 Die Bestimmungen in Abschnitt III dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von Widem Logistics erbrachten Lagerdienstleistungen, unabhängig davon, ob die Verwahrung der Waren vor oder nach einem Transportauftrag oder unabhängig von einem Transportauftrag erfolgt.

1.2 Die Lagerdienstleistungen von Widem Logistics umfassen (i) den Empfang von Waren: (i) den Wareneingang, (ii) die Empfangsbestätigung und die Einlagerung, (iii) die Lagerung, die Bestandskontrolle, (iv) die Auftragsvorbereitung und (v) die VAL-Aktivitäten.

2. die Informationsanforderung

2.1 Der Kunde verpflichtet sich, Widem Logistics vor Beginn der Verwahrung alle Informationen schriftlich zur Verfügung zu stellen, damit Widem Logistics den Auftrag in Übereinstimmung mit dem Gesetz ausführen kann, einschließlich:

2.1.1 die richtige und genaue Beschreibung der Waren, Art, Anzahl, Gewicht, Produktinformationen, europäische MSDS-Etiketten, Zustand, mögliche Gefahrenklasse und Verpackungsmerkmale sowie alle anderen Merkmale und Eigenschaften der Waren, SKUs und ihrer Verpackung, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Warehousing Services von Bedeutung sein können;

2.1.2 Informationen in Bezug auf Lagerung und Handhabung der Waren, Zeitpläne für den Transport, Lagerverwaltung, Anforderungen an die Produktqualität und;

2.1.3 alle Anweisungen und Einschränkungen in Bezug auf den Schutz, die Handhabung oder die Lagerung der Waren und die Ausführung der Verwahrung im Allgemeinen.

2. 2.2 Unterliegen die Waren Zoll- und Verbrauchssteuern oder anderen von einer Behörde auferlegten Steuern, sollte der Kunde Widem Logistics spätestens zu Beginn der Verwahrung alle Informationen zur Verfügung stellen, die Widem Logistics in Übereinstimmung mit dem Gesetz in seiner Eigenschaft als Lagerhalter der Behörde zur Verfügung stellen muss.

3. operationelle Maßnahmen

3.1 Der Kunde gewährleistet, dass alle Waren ordnungsgemäß und ausreichend vorbereitet, verpackt, etikettiert und/oder gekennzeichnet wurden und dass die Vorbereitung, Verpackung, Etikettierung und Kennzeichnung für alle Vorgänge oder Transaktionen, die die Waren betreffen, und die Eigenschaften der Waren angemessen sind. Die Verpackung muss ihre Sicherheit während des Transports und der Lagerung gewährleisten und die Möglichkeit einer Beschädigung der Fahrzeuge und anderer Waren im Lager und im Lagerhaus ausschließen.

3.2 Der Kunde hat jeden anderen relevanten Dritten über die in diesen Geschäftsbedingungen dargelegten Anforderungen zu unterrichten und dafür zu sorgen, dass diese Dritten, die Waren und SKUs, die an das Lager geliefert werden, mit diesen Geschäftsbedingungen übereinstimmen.

3.3 Für den Fall, dass der Kunde und/oder die von ihm beauftragten Dritten die in diesen Bedingungen festgelegten Anforderungen nicht einhalten, einschließlich der Anforderungen bezüglich der korrekten Kennzeichnung der Waren und Paletten, der Verladeanweisungen und der Palettenspezifikationen, behält sich Widem Logistics das Recht vor, die Annahme der Waren zu verweigern oder die Nacharbeit durchzuführen, wobei Widem Logistics berechtigt ist, diese zusätzlichen Leistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen. Widem Logistics haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder die Verzögerung, wenn diese infolge der Nichteinhaltung dieser Bedingungen entstanden sind.

4.Warehouse – Zugang zum Warehouse

4.1 Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde sich mit allen Bedingungen, die sich auf die Warehousing-Dienstleistungen auswirken könnten, vertraut gemacht und diese berücksichtigt hat, einschließlich der Informationen in Bezug auf das Lager und seine Umgebung, die Eigenschaften, die Überwachung und jede physische Oberfläche sowie die klimatischen Bedingungen. Der Kunde erkennt an, dass Widem Logistics keinerlei Garantie in Bezug auf die Bedingungen vor Ort gibt und dass Widem Logistics keinerlei Haftung in Bezug auf die Bedingungen vor Ort übernehmen kann.

4.2 Widem Logistics ist nicht verpflichtet, Personen Zugang zum Lager zu gewähren, es sei denn, es wurde vorher eine Vereinbarung mit dem Kunden getroffen. Der Kunde garantiert, dass jede Person, die Zugang zum Lagerhaus gewährt und die Waren begleitet, über die entsprechenden Genehmigungen und Freigaben der zuständigen Behörden verfügt und sich an alle Gesetze und die Anweisungen von Widem Logistics hält, einschließlich der Einhaltung von Gesetzen über Alkohol- und Drogenkonsum, Einwanderung, Zoll und Gesundheit.

4.3 Widem Logistics behält sich das Recht vor, den Zugang der Waren zu seinem Lager jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne jegliche Haftung oder Entschädigung zu verweigern. Dies gilt auch für Situationen, in denen der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen nicht oder nur verspätet nachkommt, oder wenn Widem Logistics den begründeten Verdacht hat, dass der Kunde gegen seine Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen verstoßen könnte, oder wenn die Waren nicht ordnungsgemäß zugelassen oder akkreditiert sind oder nicht in vollem Umfang den Zollformalitäten oder anderen gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen.

5. entladen – Annahme

5.1 Der Kunde ist für die Lieferung und das Abladen der Waren vom Fahrzeug zum Lagerhaus verantwortlich. Wenn Widem Logistics vom Kunden oder vom Spediteur gebeten wird, die Waren aus dem Fahrzeug zu entladen

5.2 Widem Logistics ist für die Annahme der Waren im Lagerhaus verantwortlich. Der Übergang der Risiken und der Haftung erfolgt zum Zeitpunkt der Annahme der Waren durch Widem Logistics.

5.3 Nach dem Entladen der Waren prüft Widem Logistics (i) die Angaben auf dem Frachtbrief, (ii) die Anzahl der Packstücke, (iii) die Markenzeichen und Nummern sowie (iv) den äußeren Zustand der Waren und ihrer Verpackung. Bei Verlust, Beschädigung, Fehlmengen oder anderen Mängeln vermerkt Widem Logistics einen Vorbehalt auf dem Frachtbrief und führt den Grund für diesen Vorbehalt auf.

6. Gewahrsam

6.1 Widem Logistics übernimmt die Verwahrung der Waren vom Zeitpunkt der Annahme bis zum Zeitpunkt der Abholung („Verwahrung“). Der Übergang der Risiken und der Haftung erfolgt zum Zeitpunkt der Annahme der Waren durch Widem Logistics bis zum Ende der Verwahrung.

6.2 Der Kunde erteilt Widem Logistics die Erlaubnis, die Waren an den Empfänger, dessen Vertreter oder an eine Person zu liefern, die Widem Logistics nach vernünftigem Ermessen zur Abholung im Namen des Empfängers für berechtigt hält. Der Kunde und der Empfänger sind allein für die ordnungsgemäße Identifizierung und Abholung der Waren verantwortlich, für die eine Lieferung gewünscht wird, ohne Widem Logistics für Verluste oder Schäden haftbar zu machen, unabhängig von der Ursache, einschließlich der Fahrlässigkeit von Widem Logistics.

6.3 Wenn der Kunde, seine Vertreter oder Fulfilmentsgehilfen die Waren nach der Verwahrung annehmen, ohne den Zustand der Waren zu überprüfen oder ohne im Falle eines sichtbaren Verlusts oder einer Beschädigung spätestens bei der Abholung oder im Falle eines unsichtbaren Verlusts oder einer unsichtbaren Beschädigung spätestens sieben Tage nach der Lieferung, einschließlich Sonn- und Feiertagen, Widem Logistics schriftlich über Vorbehalte zu informieren und dabei die allgemeine Art des Verlusts oder der Beschädigung anzugeben, wird bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgegangen, dass er die Waren in dem im Frachtbrief oder Lieferschein beschriebenen Zustand erhalten hat.

7. handgriffe

7.1 Sofern keine spezifischen schriftlichen Anweisungen vom Kunden erteilt und von Widem Logistics schriftlich akzeptiert wurden, liegt es im Ermessen von Widem Logistics, welche Mittel und Verfahren bei der Erbringung der Lagerungsdienstleistungen, einschließlich der Annahme, Abholung, Verladung, Entladung oder Lieferung von Waren, eingesetzt werden. Wenn Widem Logistics der Meinung ist, dass es im besten Interesse des Kunden ist, kann sie in jeder Hinsicht von den Anweisungen des Kunden (ob von Widem Logistics akzeptiert oder nicht) abweichen, ohne dass eine Haftung oder Entschädigung entsteht.

7.2 Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Waren im Lager in Übereinstimmung mit den Anweisungen und Anforderungen von Widem Logistics sowie mit denen der Behörden ankommen, behandelt werden und das Lager verlassen. Wenn Widem Logistics nach eigenem Ermessen Umstände feststellt, die die sichere Durchführung der Lagerungsdienstleistungen verhindern oder erschweren könnten, kann Widem Logistics die Handhabung der Waren verweigern und wird den Kunden von dieser Weigerung in Kenntnis setzen. Nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung ist der Kunde dafür verantwortlich, die Waren auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten unverzüglich aus dem Lager zu entfernen oder die Entfernung der Waren zu veranlassen. Widem Logistics behält sich außerdem das Recht vor, Waren, die entgegen den Anweisungen von Widem Logistics im oder auf dem Lagerhaus verbleiben, ohne Vorankündigung zu entfernen oder die Entfernung zu veranlassen, ohne dass dadurch eine Haftung oder Kosten entstehen. Der Kunde hält Widem Logistics für alle Verluste, Schäden, Haftungen, Kosten und Ausgaben schadlos, die direkt oder indirekt aus der Verletzung dieser Verpflichtung durch den Kunden entstehen.

8. die Entfernung der Waren

8.1 Wenn der Kunde die Waren nicht in der von Widem Logistics und/oder den Behörden festgelegten Weise und innerhalb der von ihnen gesetzten Fristen abholt, gehen die Waren auf das Risiko des Kunden über und unterliegen den vom Kunden zu zahlenden Lagertarifen. Diese Klausel gilt auch, wenn Waren verzögert, blockiert oder nicht abgefertigt werden oder über die maximale Zeit hinaus im Lager verbleiben, weil der Kunde es versäumt hat, alle gesetzlich und/oder gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgeschriebenen Zollformalitäten ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.

8.2 Ungeachtet der Klausel 8.1 dieses Abschnitts behält sich Widem Logistics das Recht vor, den Kunden zur Entfernung der Waren bis zum angegebenen Datum aufzufordern, wenn die Waren über eine bestimmte Lagerzeit oder die von Widem Logistics und/oder den Behörden festgelegten Fristen hinaus im Lager bleiben. Der Kunde ist verpflichtet, die Entfernung gemäß den Anweisungen von Widem Logistics ohne Beanstandung oder Verzögerung durchzuführen.

8.3 Wenn die Waren nach dem in der Mitteilung an den Kunden im Sinne von Klausel 8 dieses Abschnitts angegebenen Abholtermin nicht abgeholt werden, kann Widem Logistics nach eigenem Ermessen und ohne weitere Benachrichtigung oder Haftung (ausschließlich auf Risiko und Kosten des Kunden): (i) die Waren an einen anderen Ort bringen und/oder (ii) die Waren auf andere Weise verkaufen oder veräußern. Der Erlös aus einem solchen Verkauf wird verwendet für: die Deckung der Verkaufskosten, einschließlich aller Provisionen, Steuern oder anderer Kosten, die Widem Logistics zahlen muss, und/oder (ii) die Begleichung aller ausstehenden Schulden des Kunden gegenüber Widem Logistics, unabhängig davon, ob sie mit dem betreffenden Gegenstand in Zusammenhang stehen oder nicht.

9. Zustand der Waren

9.1 Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass alle Waren für den beabsichtigten Zweck geeignet sind und sich in einem Zustand befinden, in dem sie im normalen Geschäftsverlauf mit der Ausrüstung und den Betriebsverfahren, die Widem Logistics üblicherweise im Lager für seine Lagerdienstleistungen einsetzt, gehandhabt oder anderweitig behandelt werden können.

9.2 Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er alle Gesetze sowie alle Formalitäten, Verfahren, Vorschriften und Anleitungen, die von einer Behörde in Bezug auf die Beförderung, Handhabung und den Transport der Waren vorgeschrieben sind, eingehalten hat, und Widem Logistics übernimmt keinerlei Verantwortung für die Nichteinhaltung der Gesetze, aller Formalitäten, Verfahren, Vorschriften und Anleitungen durch den Kunden oder die Folgen einer solchen Nichteinhaltung.

9.3 Sofern Widem Logistics nicht schriftlich etwas anderes mitgeteilt wird, bevor die Waren an das Lager geliefert werden, sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass alle Waren, die er an das Lager liefert, dorthin befördert oder veranlasst, dass sie sich im Lager befinden: (i) keine gefährlichen Güter enthalten oder sind, (ii) nicht von Ungeziefer, Schädlingen, Fäulnis oder Pilzbefall befallen sind und nicht Gefahr laufen, dies zu werden, während sie sich im Lager befinden, (iii) nicht überhitzt oder unterhitzt sind oder Gefahr laufen, dies zu werden, während sie sich im Lager befinden, (iv) für ihre Aufbewahrung keinen besonderen Schutz benötigen (außer dem, der zwischen Widem Logistics und dem Kunden schriftlich vereinbart wurde), der sich aus der Anfälligkeit für Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, Salz, Diebstahl, Nähe zu anderen Waren oder Entflammbarkeit, sondern bleibt sicher, wenn sie im Lagerhaus oder in einer überdachten Unterkunft steht, wenn dies schriftlich mit Widem Logistics vereinbart wurde, (v) keine unerlaubten kontrollierten Drogen, Schmuggelware, verbotene oder gestohlene Waren oder andere illegale Materialien oder Substanzen enthält; (vi) ordnungsgemäß und ausreichend verpackt ist, in Übereinstimmung mit allen Gesetzen und Verhaltensregeln, praktischen Anweisungen und Vorschriften, und (vii) ordnungsgemäß und ausreichend vorbereitet, markiert, verpackt, verstaut, dokumentiert und etikettiert ist für alle Transporte, Handhabungen, Lagerungen, Bewegungen und andere Vorgänge oder Transaktionen, die sie betreffen.

9.4 Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass gefährliche Güter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Widem Logistics im Lagerhaus angeliefert werden dürfen. Der Kunde ist verpflichtet, Widem Logistics eine genaue Gefahrgutdeklaration zur Verfügung zu stellen, die alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf die gefährlichen Güter, die IMDG-Klasse und die UN-Nummer enthält, die Widem Logistics benötigt, um seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesen gefährlichen Gütern in Übereinstimmung mit allen Gesetzen zu erfüllen. Der Kunde stellt sicher, dass die gefährlichen Güter in Übereinstimmung mit den Gesetzen etikettiert und die Transporteinheiten deutlich gekennzeichnet sind und dass sie ordnungsgemäß verpackt sind, um Pannen und Unfälle zu vermeiden.

9.5 Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Beförderung von gefährlichen Gütern, einschließlich aller damit verbundenen Risiken. Der Kunde haftet für alle Verletzungen, einschließlich des Verlusts des Lebens, Schäden oder Verluste, die sich aus einer solchen Beförderung ergeben, auch wenn Widem Logistics aufgrund der Erbringung der Dienstleistungen verschuldensunabhängig haftet.

10. dringende Maßnahmen

10.1 Widem Logistics ist berechtigt, auf Kosten und Risiko des Kunden alle von ihr für notwendig erachteten Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Vernichtung der Waren, wenn das Fehlen solcher Maßnahmen nach vernünftigem Ermessen die Gefahr eines Verlustes oder einer Beschädigung der Waren selbst, anderer Waren, die sich im Besitz von Widem Logistics (von Dritten oder von ihr selbst) befinden, oder des Lagers darstellt.

10.2 Der Kunde informiert Widem Logistics unverzüglich über jedes Ereignis oder jeden Vorfall, der den sicheren und effizienten Betrieb von Widem Logistics oder anderen Personen, die das Lagerhaus nutzen, beeinträchtigen könnte, und ergreift auf eigene Kosten die von Widem Logistics geforderten angemessenen Maßnahmen zur Kontrolle oder Beseitigung von Gefahren oder Unannehmlichkeiten. Der Kunde stellt Widem Logistics von allen Kosten, Bußgeldern, Ansprüchen, Entschädigungen oder anderen Verlusten jeglicher Art frei, die aus einem solchen Vorfall oder Zwischenfall entstehen, es sei denn, der Vorfall oder Zwischenfall wurde durch grobe Fahrlässigkeit von Widem Logistics verursacht.

11.Arbeitsstunden

11.1 Widem Logistics erbringt seine Lagerungsdienstleistungen an Werktagen und während der Geschäftszeiten.

11.2 Müssen die Lagerdienstleistungen aufgrund behördlicher Vorschriften oder Maßnahmen oder aufgrund unvorhergesehener Ereignisse oder im Interesse der Waren oder von Widem Logistics an anderen Tagen oder zu anderen Zeiten als den in Ziffer 11.1 dieses Abschnitts genannten durchgeführt werden, so ist Widem Logistics berechtigt, diese Aktivitäten außerhalb der normalen Geschäftstage und Geschäftszeiten durchzuführen, falls dies ohne vorherige Zustimmung des Kunden erforderlich ist.

11.3 Wenn gemäß Ziffer 11.2 dieses Abschnitts die Lagerungsdienstleistungen außerhalb der Geschäftstage und/oder Geschäftszeiten erbracht werden oder wenn die

Wenn der Kunde dies wünscht, werden die zusätzlichen Kosten vom Kunden getragen.

12.Volumen ändern

12.1 Der Kunde wird vor dem ersten Auftrag eine Schätzung des durchschnittlichen Lagervolumens pro vereinbartem Zeitraum vorlegen. Sollte sich das geschätzte durchschnittliche Lagervolumen um 15 % oder mehr erhöhen oder verringern, verpflichtet sich der Kunde, Widem Logistics spätestens 30 Tage vor Beginn des geänderten Auftrags zu informieren („Volumenänderung“). In diesem Fall behält sich Widem Logistics das Recht vor, die Lagertarife zu ändern.

12.2 In jedem Fall kann Widem Logistics nicht für Verluste haftbar gemacht werden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass Widem Logistics nicht in der Lage ist, die in Ziffer 12.1 dieses Abschnitts beschriebene Volumenänderung auf die übliche Weise zu bearbeiten.

12.3 Der Kunde verpflichtet sich, Widem Logistik für Verluste zu entschädigen und schadlos zu halten, die Widem Logistik aufgrund einer Volumenänderung entstehen, einschließlich Verdienstausfall, sofern der Kunde Widem Logistik nicht rechtzeitig über diese Volumenänderung informiert hat, wie in Ziffer 12.1 dieses Abschnitts dargelegt.

13.Bestandsdifferenzen

13.1 Widem Logistics führt eine Bestandsverwaltung der Waren auf der Grundlage der lagerhaltenden Einheiten oder Referenzen, wobei die Bestandsdifferenzen einmal pro Jahr bewertet werden.

13.2 Im Falle einer negativen Differenz von mehr als 1 % des gesamten Jahresvolumens hat der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des nachgewiesenen Ankunftswerts der betreffenden Bestandsdifferenzen für den Prozentsatz, der über dem Schwellenwert von 1 % liegt.

14.Haftung von Widem Logistics

14.1 Widem Logistics haftet nicht für Schäden oder Verluste, die einer Person oder den Waren während ihrer Verwahrung im Lager entstehen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen. Widem Logistics haftet nicht für Schäden oder Verluste jeglicher Art, die vor oder nach dem Zeitraum der Verwahrung auftreten.

14.2 Die Haftung von Widem Logistics für Schäden oder Verluste an oder in Bezug auf die Waren ist auf Fälle beschränkt, in denen ein solcher materieller Schaden oder Verlust aus einem Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der Nichteinhaltung der vom Kunden rechtzeitig erteilten schriftlichen Anweisungen resultiert, vorausgesetzt, dass dieser Verstoß und/oder die Nichteinhaltung auf grobe Fahrlässigkeit von Widem Logistics zurückzuführen ist. Die Beweislast dafür, dass der Verlust oder Schaden auf grobe Fahrlässigkeit von Widem Logistics zurückzuführen ist, liegt beim Kunden.

14.3 Wenn Widem Logistics für den teilweisen oder vollständigen Verlust, die Beschädigung oder den Mangel an Waren haftet, wird der Schaden auf der Grundlage des Wertes der Waren zum Zeitpunkt und am Ort der Erbringung der Lagerungsdienstleistungen durch Widem Logistics berechnet. Der Wert der Güter wird nach dem Börsenpreis oder, falls es keinen solchen gibt, nach dem aktuellen Marktpreis oder, falls es keinen Börsenpreis oder aktuellen Marktpreis gibt, unter Bezugnahme auf den normalen Wert von Gütern gleicher Art und Qualität festgelegt.

14.4 Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten für alle Ansprüche gegen Widem Logistics, unabhängig davon, ob diese Ansprüche auf vertraglichen oder deliktischen Gründen beruhen.

15. Beschränkung der Haftung von Widem Logistics

15.1 Widem Logistics haftet nicht für Ansprüche, bei denen der Schaden, für den Widem Logistics andernfalls haften würde, 1.000 Euro (die „De-Minimis-Grenze“) nicht übersteigt, wobei alle zusammenhängenden Ansprüche zusammengerechnet werden, um die Anwendung dieser Ziffer 15.1 dieses Abschnitts zu bestimmen. Übersteigt die Höhe des Schadens die De-Minimis-Grenze, haftet Widem Logistics für den gesamten vom Kunden geltend gemachten Schaden, vorbehaltlich der in diesem Artikel 15 genannten Einschränkungen und aller anderen Haftungsbeschränkungen.

15.2 Wenn Widem Logistics gemäß Klausel 14 dieses Abschnitts für die Beschädigung, den vollständigen oder teilweisen Verlust von Waren schadenersatzpflichtig ist, ist der Schadenersatz für die Beschädigung oder den Verlust der Waren wie folgt begrenzt:

15.2.1 ist die Entschädigung der Wert des Verlustes oder der Beschädigung oder ein Betrag in Höhe von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR – IWF) pro Kilogramm des Bruttogewichts der verlorenen oder beschädigten Güter, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist;

15.2.2 die maximale Entschädigung unabhängig von der Anzahl der Pakete für jeden Schadensfall 10.000 Euro pro Vorfall nicht überschreitet und;

15.2.3 Im Falle aller anderen Ansprüche beträgt die Entschädigung:

15.2.3.1 den Wert der Waren der betreffenden Bestellung, oder;

15.2.3.2 wenn das Gewicht definiert werden kann, als ein Betrag, der zum Satz von 8,33 SZR pro Kilogramm Bruttogewicht der Waren, die Gegenstand der genannten Bestellung sind, berechnet wird;

15.2.3.3 10.000 Euro in Bezug auf einen Auftrag, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

15.15.3 Die Gesamthaftung von Widem Logistics für alle Ansprüche in Bezug auf denselben Kunden gemäß Ziffer 14 dieses Abschnitts darf den Betrag von 30.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Wenn mehrere Kunden durch denselben Vorfall einen Schaden erleiden und die Gesamtsumme des Schadens 30.000 Euro übersteigt, wird die Entschädigung anteilig verteilt, so dass jeder Kunde Anspruch auf einen proportionalen Anteil der Entschädigung hat.

15.4 Widem Logistics und sein Kunde schließen die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen (z.B. stillschweigende Bedingungen oder Garantien) nicht aus oder schränken sie ein, soweit ein solcher Ausschluss gegen das geltende Recht verstoßen oder die Nichtigkeit eines Teils dieser Geschäftsbedingungen zur Folge hätte.

16.Haftung Ausnahmeregelungen für Widem Logistics

16.1 Ungeachtet der Ziffern 15 und 16 dieses Abschnitts haftet Widem Logistics nicht für Verluste, Schäden, Verspätungen, Ansprüche, NichtFulfilment, Fehler oder Unterlassungen jeglicher Art, einschließlich für Verluste oder Schäden an Waren während des Betriebs, die direkt oder indirekt aus den folgenden Kategorien von Ereignissen entstehen:

16.1.1 Höhere Gewalt und jede andere Ursache oder jedes andere Ereignis, das außerhalb der Kontrolle von Widem Logistics liegt und mit angemessener Voraussicht, Umsicht und Sorgfalt nicht vermieden, verhindert oder überwunden werden konnte und die Fulfilment aller oder eines Teils der Verpflichtungen von Widem Logistics gemäß diesen Geschäftsbedingungen wesentlich verhindert, behindert oder verzögert;

16.1.2 die Bestandsdifferenzen weniger als 1% des gesamten Jahresvolumens gemäß Klausel 13 dieses Abschnitts betragen;

16.1.3 die Beschaffenheit der Waren, die sie einem vollständigen oder teilweisen Verlust oder einer Beschädigung aufgrund von Bruch, Rost, Verfall, Austrocknung, Leckagen, Schwund, inhärenten oder latenten Mängeln oder Laster oder natürlichem Verfall aussetzt;

16.1.4 die Unzulänglichkeit oder Unangemessenheit von Zeichen oder Nummern auf den Waren oder der Verpackung der Waren;

16.1.5 Schäden aufgrund von Verschlechterung, Schrumpfung, Oxidation und Verlust, Verfall und Glas, Flüssigkeiten und zerbrechlichen Gegenständen, die trotz anerkannter Praktiken für die Pflege von Waren auftreten, Platzmangel, die nicht von Widem Logistics verursacht wurden oder ihr direkt zuzuschreiben sind;

16.1.6 die Einhaltung von Gesetzen oder Vorschriften einer Behörde, von Handlungen einer staatlichen oder supranationalen Behörde;

16.1.7 Stromausfälle im Lagerhaus, die nicht von Widem Logistics verursacht wurden oder ihr direkt zuzuschreiben sind;

16.1.8 katastrophale Auswirkungen auf das informationstechnische Ökosystem von Widem Logistics (Software und Hardware), einschließlich böswilliger Cyberangriffe oder Cyberterrorismus;

16. 16.2 In Bezug auf den Verlust oder die Beschädigung von Gütern ist Widem Logistics zusätzlich und nach eigenem Ermessen berechtigt, sich auf die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gegenüber dem Kunden gemäß dem Beförderungsvertrag zu berufen, der für die vom Frachtführer beförderten Güter ausgestellt wurde.

16.3 Widem Logistics haftet unter keinen Umständen für Verzögerungs-, Folge- und indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, Betriebsunterbrechung, Verlust von Marktanteilen, Verlust von Firmenwert, Verlust von zukünftigen oder erwarteten Verkäufen, Produktionsausfall oder Ausfall von Fabriken, Schäden, Kosten oder Ausgaben, die dem Kunden entstanden sind oder die er an Dritte zahlen muss.

ABSCHNITT IV:

SPEDITION

1.Umfang

1.1 Die in diesem Abschnitt IV „Spedition“ festgelegten Bedingungen gelten für jede Form von Dienstleistungen, die Widem Logistics im Zusammenhang mit der Organisation des Transports und der Logistik von Waren im Namen des Kunden in seiner Eigenschaft als Spediteur erbringt, einschließlich der Zollvertretung.

1.2 Wenn Widem Logistics für die Speditionsdienstleistungen verantwortlich ist, gilt Widem Logistics als vom Kunden als „Spediteur, der als Agent handelt“ im Sinne von Artikel 1,3° des belgischen Gesetzes vom 26. Juni 1967 über den Status von Frachtvermittlern und unter den besonderen Bedingungen, die in diesen Bedingungen und den Belgischen Speditions-Standard-Handelsbedingungen 2005 (Anhang 1) festgelegt sind, beauftragt worden. Dieser Abschnitt IV „Spedition“ und die Belgischen Speditions-Standard-Handelsbedingungen 2005 sind so zu verstehen, dass sie sich gegenseitig ergänzen und erläutern, aber im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen hat dieser Abschnitt IV „Spedition“ Vorrang vor den Belgischen Speditions-Standard-Handelsbedingungen 2005.

1.3 Widem Logistics behält sich die volle Freiheit in Bezug auf die Mittel, den Weg und die Vorgehensweise bei der Erbringung dieser Speditionsdienstleistungen vor, die im Rahmen von Geschäften erbracht werden, die diesen Bedingungen unterliegen. Ratschläge und Informationen, in welcher Form auch immer sie erteilt werden, werden von Widem Logistics ausschließlich für den Kunden bereitgestellt. Der Kunde stellt Widem Logistics von allen Verlusten und Schäden frei, die als Folge der Weitergabe solcher Ratschläge oder Informationen an Dritte entstehen. Eine unrichtige und/oder unvollständige Beratung des Kunden durch Widem Logistics kann nicht zu einer Entschädigung durch Widem Logistics an den Kunden führen. 1.4 Um diese Speditionsdienstleistungen zu erbringen, ist Widem Logistics berechtigt, und der Kunde ermächtigt Widem Logistics hiermit ausdrücklich, alle Verträge im Namen des Kunden abzuschließen, die notwendig oder wünschenswert sind, um die Anweisungen des Kunden zu erfüllen, unabhängig davon, ob diese Verträge den Geschäftsbedingungen der Parteien unterliegen, mit denen diese Verträge geschlossen werden, oder nicht.

2. verpflichtungen des kunden

2.1 Informationspflicht

2.1.1 Der Kunde stellt Widem Logistics alle Informationen und Dokumente zur Verfügung, die für die Erbringung der Speditionsdienstleistungen in Übereinstimmung mit den Gesetzen erforderlich sind, sowie alle anderen relevanten Daten.

2.1.2 Der Kunde verpflichtet sich ferner, Widem Logistics schriftlich über alle Merkmale und Eigenschaften der Güter und ihrer Verpackung (einschließlich der Art, des Bruttogewichts, der Bruttomasse und der Abmessungen aller Güter) sowie über die Beschreibung und die Einzelheiten aller vom Kunden oder in seinem Namen geforderten Dienstleistungen zu informieren, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Speditionsdienstleistungen in Übereinstimmung mit dem Gesetz, einschließlich CMR, COTIF/CIM-Verordnung und Haager-Visby-Regeln, von Bedeutung sein können. Der Kunde ist für alle Angaben auf dem Frachtbrief verantwortlich.

2.1.3 Mit Ausnahme von Anweisungen, die Widem Logistics zuvor schriftlich erhalten hat und die von Widem Logistics schriftlich akzeptiert wurden, nimmt Widem Logistics keine gefährlichen oder schädlichen Waren an und handelt auch nicht mit Waren, die Ungeziefer oder andere Schädlinge beherbergen oder begünstigen können, oder mit Waren, die andere Waren verderben oder beeinträchtigen können. Wenn solche Waren gemäß einer Sondervereinbarung angenommen werden, danach aber nach Ansicht von Widem Logistics eine Gefahr für andere Waren, Eigentum, Leben oder Gesundheit darstellen, wird Widem Logistics, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, den Kunden kontaktieren, um ihn aufzufordern, die Waren zu entfernen oder anderweitig damit umzugehen, behält sich aber in jedem Fall das Recht vor, dies auf Kosten des Kunden zu tun.

2.1.4 In jedem Fall muss der Kunde Widem Logistics das Vorhandensein möglicher gefährlicher Güter oder Abfälle, die gemäß der UIC-Datenspezifikation zugelassen sind, melden und die für deren Transport geltenden Bestimmungen einhalten. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Verordnung über die internationale Beförderung gefährlicher Güter in ihrer Gesamtheit, einschließlich RID („Reglement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer“), ADR („Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“) und IMDG-Code („International Maritime Dangerous Goods Code“).

2.2.2 Verpackung, Etiketten, Kennzeichnung und Versiegelung

2.2.1 Der Kunde garantiert, dass alle Waren ordnungsgemäß und ausreichend vorbereitet, verpackt, verstaut, etikettiert und/oder gekennzeichnet wurden und dass die Vorbereitung, Verpackung, Verstauung, Etikettierung und Kennzeichnung für alle Vorgänge oder Transaktionen, die die Waren betreffen, und die Eigenschaften der Waren angemessen sind.

2.2.2 Der Kunde garantiert, dass jede vom Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung einer angeforderten Dienstleistung gelieferte Transporteinheit und/oder Ausrüstung zweckmäßig, frei von sichtbaren und unsichtbaren Mängeln und für den Transport geeignet ist (alle Teile müssen sicher befestigt und in geschlossenem Zustand sein).

2.2.3 Der Kunde garantiert, dass, wenn Widem Logistics die Waren vom Kunden bereits in oder auf einer Transporteinheit verstaut erhält, sich die Transporteinheit in einem guten Zustand befindet und für die Beförderung der darin oder darauf geladenen Waren zum vorgesehenen Bestimmungsort geeignet ist;

2.2.4 Der Kunde garantiert, dass, wenn Widem Logistics die Transporteinheit zur Verfügung stellt, der Kunde durch die bloße Tatsache der Beladung durch den Kunden bestätigt, dass sich die Transporteinheit in einem guten Zustand befindet und für die Beförderung der darin oder darauf geladenen Waren zum vorgesehenen Bestimmungsort geeignet ist.

2.2.5 Der Kunde hat die Waren so zu verpacken, dass sie während der Beförderung vor vollständigem oder teilweisem Verlust und Beschädigung geschützt sind und dass sie während der gesamten Beförderung und Lagerung weder Personen noch andere Güter oder Transportmittel schädigen können. Der Kunde ist auch für die Gewichtsverteilung in der Transporteinheit verantwortlich und muss garantieren, dass die Ladung einer Transporteinheit mit dem Gewicht übereinstimmt, das in allen Dokumenten, einschließlich des Transportauftrags, den der Kunde Widem Logistics zur Verfügung stellt, angegeben ist. Wenn die tatsächliche Ladung überschritten wird und ein Spediteur zusätzliche Kosten in Rechnung stellt, hat Widem Logistics das Recht, dem Kunden alle zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.

2.2.6 Wenn der Frachtführer der Ansicht ist, dass die Waren oder ein Teil der Waren aufgrund des Zustands der Waren, einer ungeeigneten Verpackung, Kennzeichnung und Versiegelung nicht sicher oder ordnungsgemäß befördert oder gelagert werden können, ist der Frachtführer berechtigt, von Widem Logistics zu verlangen, dass die Waren oder ein Teil der Waren inspiziert werden und alle angemessenen Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, bevor der Frachtführer die Waren befördern muss. Widem Logistics ist berechtigt, den Kunden mit der Durchführung solcher Inspektionen zu beauftragen und/oder solche Inspektionen selbst durchzuführen. In letzterem Fall ist Widem Logistics berechtigt, dem Kunden alle zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen. Sollten diese Schritte zu einer Verzögerung der Lieferung der Waren führen, ist Widem Logistics nicht haftbar und alle Kosten, Gebühren, Entschädigungen, Abgaben und/oder Entschädigungszahlungen, die Widem Logistics entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

2.2.3 Be- und Entladen

2.3.1 Standardmäßig und sofern nicht anders vereinbart, liegt die Handhabung, das Beladen, das Entladen der Transporteinheit, das Entladen und/oder die Lagerung der verpackten und gekennzeichneten Waren zu den in diesen Bedingungen oder einem Auftrag angegebenen Zeiten am Annahme- oder Lieferort in der Verantwortung des Kunden, der sich an die entsprechenden Anweisungen von Widem Logistics oder des Spediteurs halten und sicherstellen muss, dass alle Vorgänge rechtzeitig ausgeführt werden, um die Planung einhalten zu können. Vor jedem Versand muss der Kunde die geschlossenen Transporteinheiten versiegeln.

2.3.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Spediteur sich das Recht vorbehält, die Waren, die Art und Weise der Verladung, die Übereinstimmung der Waren mit den Angaben im Frachtbrief und den vom Kunden gemachten Angaben sowie etwaige Mängel und Schäden jederzeit zu überprüfen. Solche Inspektionen implizieren in keiner Weise eine Verantwortung seitens Widem Logistics.

2.2.4 Lieferung

2.4.1 Mit Ausnahme von Sondervereinbarungen, die zuvor schriftlich von Widem Logistics getroffen wurden, oder gemäß den Bedingungen eines von Widem Logistics unterzeichneten gedruckten Dokuments, werden Anweisungen, die sich auf die Lieferung oder Freigabe der Waren unter bestimmten Umständen beziehen (wie z.B., aber nicht beschränkt auf, gegen Zahlung oder Übergabe eines bestimmten Dokuments), von Widem Logistics nur als Vertreter des Kunden akzeptiert, wenn Widem Logistics Dritte mit der Ausführung der Anweisungen beauftragen muss.

2.4.2 Trotz der Annahme von Anweisungen des Kunden durch Widem Logistics zur Einziehung von Frachten, Zöllen, Gebühren, Abgaben oder anderen Kosten vom Empfänger oder einer anderen Person, bleibt der Kunde bei Erhalt eines Nachweises über eine ordnungsgemäße Forderung durch Widem Logistics und bei Fehlen eines Nachweises über die Zahlung (aus welchem Grund auch immer) durch den Empfänger oder einen anderen Dritten für die Frachten, Zölle, Gebühren, Abgaben oder anderen Kosten verantwortlich.

2.4.3 Sollte der Kunde, der Empfänger oder der Eigentümer der Waren die Lieferung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort entgegennehmen, wenn und wo Widem Logistics zur Lieferung berechtigt ist, ist Widem Logistics berechtigt, die Waren oder einen Teil davon auf alleiniges Risiko des Kunden, des Empfängers oder des Eigentümers zu lagern, woraufhin die Haftung von Widem Logistics in Bezug auf die Waren oder den Teil davon, der wie oben beschrieben gelagert wird, vollständig erlischt. Die eventuelle Haftung von Widem Logistics in Bezug auf eine solche Lagerung wird durch diese Geschäftsbedingungen geregelt. Alle Kosten, die Widem Logistics infolge der Nichtabnahme der Ware entstehen, gelten als verdiente Frachtkosten, die auf Verlangen vom Kunden zu zahlen sind.

3. Zoll- und Verbrauchssteuerformalitäten

3.1 Allgemeine Grundsätze

3.1.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde für die Einreichung aller für die Beförderung der Waren erforderlichen Zoll-, Transit- und Verbrauchsteuererklärungen sowie für die Fulfilment aller mit der Beförderung der Waren verbundenen Zollformalitäten verantwortlich.

3.1.2 Wenn mit Widem Logistics vereinbart wurde, Widem Logistics als Zollvertreter zu ernennen, muss der Kunde eine unterzeichnete Vollmacht („PoA“) in dem von Widem Logistics zur Verfügung gestellten Format vorlegen, die Widem Logistics zur Zollvertretung gegenüber den Behörden ermächtigt. Das PoA bestimmt die Eigenschaft von Widem Logistics als direkter oder indirekter Zollvertreter des Kunden. Sofern im PoA nichts anderes vereinbart ist, werden die Speditionsdienstleistungen immer als direkter Zollvertreter nach geltendem Recht ausgeführt.

3.1.3 Widem Logistics wird keine Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder militärische Güter, die einer Ausfuhrgenehmigung unterliegen, umschlagen, es sei denn, Widem Logistics hat dem vorher schriftlich zugestimmt und eine Kopie der Genehmigung wird vor dem Transport vorgelegt.

3.3.2 Verpflichtungen bei Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr

3.2.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, festzustellen, ob eine seiner Waren eine spezielle Genehmigung oder Lizenz für die Einfuhr oder Ausfuhr benötigt, und Widem Logistics entsprechend zu informieren.

3.2.2 Der Kunde verpflichtet sich, jeden Auftrag, einschließlich der Fulfilment der Zolldokumente, vor seiner Ausführung vollständig und genau schriftlich zu dokumentieren und alle gesetzlich und/oder behördlich vorgeschriebenen Zollformalitäten zu erfüllen und auszufüllen, damit Widem Logistics seine Dienstleistungen rechtzeitig und in Übereinstimmung mit dem Gesetz ausführen kann. Der Kunde stellt Widem Logistics auf erstes Anfordern die erforderlichen zusätzlichen Angaben, Daten und/oder Informationen zur Verfügung, um seine Dienstleistungen zu erbringen und/oder den Aufforderungen der Behörden innerhalb der vorgeschriebenen Fristen nachzukommen.

3.2.3 Alle Ersuchen, Anfechtungen und Fragen, die von den Behörden an Widem Logistics gerichtet werden, werden auf einer Eins-zu-eins-Basis an den Kunden weitergeleitet, einschließlich jeglicher Kommunikation in Bezug auf Inspektionen, Aufforderungen zur Rücklieferung von Waren in die Obhut des Zolls, Mitteilungen über die Absicht, ein Element einer Zollanmeldung zu ändern, informelle Anfragen wie Ablehnungen von Anmeldungen oder Aufforderungen/Anfragen nach zusätzlichen Informationen zur Untermauerung von Behauptungen zu einer Anmeldung.

3.2.4 Wenn die erforderlichen Informationen oder Dokumente nicht rechtzeitig, unvollständig oder fehlerhaft zur Verfügung gestellt werden, akzeptiert der Kunde, dass die anschließende Ausführung der Speditionsdienstleistungen und der damit verbundenen Transportdienstleistungen durch Widem Logistics verzögert und/oder storniert werden kann, ohne dass Widem Logistics eine Entschädigung schuldet.

3.2.5 Der Kunde stellt Widem Logistics bei Verfügbarkeit unverzüglich die MRN (oder MRNs) zur Verfügung, die den zollrechtlichen Status der Waren bestätigen, sowie alle anderen Zolldokumente, um Widem Logistics die rechtzeitige Ausführung der Speditionsdienstleistungen zu ermöglichen. Wenn das Modell der Vorabanmeldung verwendet wird, stellt der Kunde Widem Logistics die Einfuhrdokumente oder MRN vor der Ausführung des Auftrags zur Verfügung.

3.2.6 Der Kunde stellt sicher, dass Widem Logistics vor dem Verladen der Waren im Besitz von (i) Informationen über den Absender, (ii) Informationen über den Empfänger und (iii) einer Beschreibung der Waren ist, damit Widem Logistics bei Bedarf eine Sicherheitserklärung abgeben kann.

3.2.7 Wenn der Kunde nicht der eingetragene Exporteur oder/und der eingetragene Importeur ist, sorgt der Kunde dafür, dass der eingetragene Exporteur und/oder Importeur sicherstellt, dass Widem Logistics seine Speditionsdienstleistungen rechtzeitig und in Übereinstimmung mit dem Gesetz erbringen kann.

3.2.8 Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass alle zur Verfügung gestellten Informationen, Erklärungen und Dokumente, einschließlich der Zolldokumente, vollständig, genau, angemessen, richtig und ausreichend für die Erbringung von Speditionsdienstleistungen sind.

3.2.9 Der Kunde muss Widem Logistics in jedem Fall unverzüglich benachrichtigen, wenn er Kenntnis von Informationen und/oder Dokumenten, einschließlich Zolldokumenten, erhält, die falsch, ungenau, fehlerhaft oder betrügerisch sind.

3.2.10 In jedem Fall kann die Ausführung eines Auftrags niemals als Entlastung des Kunden von seinen Pflichten und Verpflichtungen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angesehen werden.

3.3 **Wertpapiere – Aussetzung**

3.3.1 Falls erforderlich, stellt der Kunde auf erste Aufforderung von Widem Logistics und nach seiner Wahl ausreichende Rückstellungen und/oder Garantien zur Verfügung, um alle Arten von Steuern abzudecken.

3.3.2 Für den Fall, dass der Kunde sein Aufschubkonto oder seine Zollbürgschaft in Anspruch nehmen möchte, sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass ausreichende Rückstellungen, Garantien und Sicherheiten bei der Behörde in Übereinstimmung mit dem Gesetz vorhanden sind, um eine reibungslose Abwicklung der Zollformalitäten zu ermöglichen. Der Kunde muss Widem Logistics vor Beginn der Dienstleistungen den Nachweis und den Zugang zu seinen Aufschubkonten und/oder seiner Zollgarantie zur Verfügung stellen.

3.3.3 Für den Fall, dass der Kunde es versäumt, die notwendigen Garantien gemäß diesem Artikel 3.3 dieses Abschnitts zu stellen, muss der Kunde auf erste Aufforderung von Widem Logistics alle Beträge, Hauptsummen und Zinsen, die Behörden und/oder Dritte von Widem Logistics fordern, an Widem Logistics zahlen. Der Kunde entschädigt Widem Logistik außerdem für alle daraus entstehenden Schäden, Kosten, Ausgaben oder Verzögerungen.

3.3.4 Widem Logistics ist berechtigt, die Ausführung seiner Speditionsdienstleistungen ohne vorherige Ankündigung und ohne dass eine Entschädigung fällig wird, auszusetzen oder zu stornieren, wenn sie der begründeten Ansicht ist, dass der Kunde seinen in diesem Abschnitt IV festgelegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder diese Anforderungen, einschließlich Informationspflichten und Sicherheiten, unzureichend erfüllt.

4.Gebühren

4.1 Widem Logistics ist berechtigt, alle angemessenen Kosten und Auslagen, die bei der Ausführung spezifischer Anweisungen des Kunden anfallen, einschließlich aller direkten und indirekten Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Überprüfung der Eingangsdokumente und/oder der Überprüfung der Waren in Bezug auf die anwendbaren Praktiken an der Eingangs- oder Ausgangsstelle zu verlangen.

4.2 Sofern zutreffend und soweit möglich, werden alle Steuern direkt von den Behörden dem Kunden in Rechnung gestellt, einschließlich:

4.2.1 Zölle, Antidumpingzölle, Abschöpfungen, Prämien, zusätzliche Beiträge oder Erstattungen, zusätzliche Beträge oder Komponenten, ergänzende Rechte, Rechte im Rahmen des geltenden Zolltarifs und andere gegenwärtige oder zukünftige Rechte im Zusammenhang mit dem Handel mit Drittländern, Beiträge und andere Abgaben;

4.2.2 Verbrauchssteuern, spezielle Energieabgaben, Kontrollgebühren für Öl, Umweltabgaben, Ökosteuern, Verpackungssteuern;

4.2.3 mehrwertsteuer;

4.2.4 alle Abgaben, Gebühren und Verzugszinsen, die für deklarationspflichtige Waren zu entrichten sind, Rechte aus Gesundheitskontrollen, lokale Steuern, Lagerungsrechte und alle anderen Beiträge, für die die Verwaltung nach dem Gesetz einen Aufschub gewährt.

4.4.3 Widem Logistics hat das Recht, alle Zahlungen, Beträge und/oder Rückerstattungen, die Widem Logistics von einer Behörde für Rechnung des Kunden erhält, mit allen Beträgen zu verrechnen, die der Kunde Widem Logistics gemäß diesen Geschäftsbedingungen schuldet.

5.Widem Logistics‘ Haftung

5.1.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, handelt Widem Logistics als Spediteur („commissionair-expediteur“), und Widem Logistics haftet nur für grobe Fahrlässigkeit, die in seiner Eigenschaft als Spediteur begangen wurde, gemäß den belgischen Speditions-Standard-Handelsbedingungen, die in Anhang 2 beigefügt sind.

5.5.2 Haftung als Beförderer

5.2.1 Sollten die Speditionsleistungen von Widem Logistics nicht als Speditionsleistungen, sondern als Güterbeförderung zu qualifizieren sein, so richtet sich die Haftung von Widem Logistics nach dem für den jeweiligen Verkehrsträger geltenden Recht.

5.2.2 Jegliche Haftung von Widem Logistics als Beförderer für nationale und internationale Eisenbahnbeförderungen bleibt im Rahmen des CIM-Übereinkommens. Jede Haftung von Widem Logistics als Seefrachtführer für die Beförderung von Gütern auf dem Seeweg unterliegt den Haager-Visby-Regeln.

5.2.3 Jegliche Haftung von Widem Logistics als Spediteur endet mit der Ankunft am Bestimmungsort und Widem Logistics haftet nicht als Spediteur für das Be- und Entladen der Waren, die Lagerung der Waren oder andere Handlungen mit den Waren.

5.5.3 Sonstige Ansprüche – Haftungsbeschränkungen

5.3.1 Unbeschadet möglicher Haftungsbeschränkungen der vorgenannten Haftungsregelungen unter den Ziffern 4.1 und 4.2 dieses Abschnitts und soweit gesetzlich zulässig, gelten für Ansprüche, die nicht unter die Ziffern 4.1 und 4.2 dieses Abschnitts fallen, die folgenden Haftungsbeschränkungen:

5.3.2 Widem Logistics haftet nur für solche Verluste, Schäden und/oder Verspätungen, die direkt auf grobe Fahrlässigkeit seinerseits zurückzuführen sind, und zwar unter Ausschluss des Nachweises auf der Grundlage rechtlicher oder tatsächlicher Vermutungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

5.3.3 Widem Logistics haftet unter keinen Umständen für Verspätungs-, Folge- und indirekte Verluste oder Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, Geschäftsunterbrechung, Verlust von Marktanteilen, Verlust von Firmenwert, Verlust von zukünftigen oder erwarteten Verkäufen, Verlust von Produktion oder Fabrik in der Innenstadt, Schäden, Kosten oder Ausgaben, die dem Kunden entstanden sind oder die er an Dritte zu zahlen hat.

5.3.4 Wenn Widem Logistics gemäß Klausel 4.3 dieses Abschnitts für eine teilweise oder vollständige Beschädigung, einen Mangel oder einen Verlust der Waren schadensersatzpflichtig ist, ist der Schadensersatz für Schäden, Mängel oder Verluste wie folgt begrenzt:

5.3.4.1 ist die Entschädigung der Wert der Waren des betreffenden Auftrags zwischen Widem Logistics und dem Kunden; oder

5.3.4.2 wenn das Gewicht definiert werden kann, als ein Betrag, der zum Satz von 8,33 SZR pro Kilo des Bruttogewichts der Waren, die Gegenstand der genannten Bestellung sind, berechnet wird;

5.3.4.3 5.000 Euro in Bezug auf einen Auftrag, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

5.3.5 Die Gesamthaftung von Widem Logistics für alle Ansprüche gemäß Ziffer 4.3 dieses Abschnitts darf den Betrag von 10.000 Euro pro Vorfall nicht überschreiten. Wenn mehrere Kunden einen Schaden erleiden und der Gesamtschaden 10.000 Euro übersteigt, wird die Entschädigung anteilig verteilt, so dass jeder Kunde Anspruch auf einen proportionalen Anteil an der Entschädigung hat.

6. Freistellungsklausel

6.1 Unbeschadet möglicher Haftungsbeschränkungen der oben genannten Haftungsregelungen gemäß den Ziffern 4.1 und 4.2 dieses Abschnitts, den Bestimmungen von Anhang 2 und Ziffer 4.3 dieses Abschnitts haftet Widem Logistics nicht für Verluste, Schäden, Kosten, Verzögerungen und Ausgaben, die sich aus den folgenden Situationen ergeben oder auf diese zurückzuführen sind:

6.1.1 Höhere Gewalt und jede andere Ursache oder jedes andere Ereignis, das außerhalb der Kontrolle von Widem Logistics liegt und mit angemessener Voraussicht, Umsicht und Sorgfalt nicht vermieden, verhindert oder überwunden werden konnte und die Fulfilment aller oder eines Teils der Verpflichtungen von Widem Logistics gemäß diesen Geschäftsbedingungen wesentlich verhindert, behindert oder verzögert;

6.1.2 Handlungen, Unterlassungen oder Anweisungen des Kunden sowie alle Informationen, die der Kunde oder im Namen des Kunden erhalten hat;

6.1.3 die Einhaltung eines Gesetzes oder einer Vorschrift einer Behörde

6.1.4 die Einhaltung der Anweisungen des Kunden oder die Verletzung einer in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Garantie durch den Kunden oder die Fahrlässigkeit des Kunden;

6.1.5 Widem Logistics haftet unter keinen Umständen für Verzögerungs-, Folge- und indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, Betriebsunterbrechung, Verlust von Marktanteilen, Verlust von Firmenwert, Verlust von zukünftigen oder erwarteten Verkäufen, Produktionsausfall oder Ausfall von Fabriken, Schäden, Kosten oder Ausgaben, die dem Kunden entstanden sind oder die er an Dritte zu zahlen hat.

ANHANG I: Definitionen und Auslegung

(1) Zusätzlich zu den an anderer Stelle in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Begriffen haben die in Großbuchstaben geschriebenen Wörter und Ausdrücke die unten angegebene Bedeutung:

1.1 Annahme bedeutet die Annahme der Waren für die Warehousing Services, nachdem die Artikel im Lager physisch vom LKW gehoben wurden und die Transportdokumente von Widem Logistics unterzeichnet wurden;

1.2 Jahresvolumen ist die jährliche Summe der eingehenden, ausgehenden und umgeschlagenen Warenmengen innerhalb von Widem Logistics für denselben Kunden.

1.3 Verbundene Unternehmen bedeutet jede Firma, jedes Unternehmen, jede Gesellschaft oder jede andere Organisation in der Widem Logistics Gruppe, die (i) direkt oder indirekt von der Widem Logistics NV kontrolliert wird; (ii) die Widem Logistics NV direkt oder indirekt kontrolliert; oder (iii) die direkt oder indirekt von einem Dritten kontrolliert wird, der ebenfalls direkt oder indirekt die Widem Logistics NV kontrolliert.

1.4 Behörde oder Behörden bedeutet eine staatliche Behörde, eine quasi-staatliche Behörde, eine multinationale Organisation oder Einrichtung, ein Gericht, eine Regierungs- oder Selbstregulierungsorganisation, eine Kommission, ein Gericht oder eine Regulierungs-, Verwaltungs- oder sonstige Behörde oder eine politische oder sonstige Unterabteilung, Abteilung oder Zweigstelle einer der vorgenannten, einschließlich der Zollbehörden und ihrer Beamten.

1.5 Genehmigungen sind alle Lizenzen, Zustimmungen, Genehmigungen, Erlaubnisse, Zertifikate, Qualifikationen, Registrierungen und andere (öffentliche und private) Genehmigungen, die für den ordnungsgemäßen und effizienten Betrieb des Unternehmens erforderlich sind.

1.6 Unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für belgische Spediteure sind die Bedingungen zu verstehen, die von der gemeinnützigen Vereinigung („vereniging zonder winstoogmerk“, abgekürzt „VZW“) Nationaler Verband der Spediteure Belgiens ausgearbeitet und in den Anhängen des belgischen Staatsanzeigers vom 24. Juni 2005 veröffentlicht wurden, einschließlich aller Änderungen.

1.7 Ein Geschäftstag ist ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag in Belgien ist und an dem die Banken in Brüssel für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.

1.8 Geschäftszeiten bezeichnet den Zeitraum von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr an jedem Geschäftstag.

1.9 Als Frachtinteressent gilt jeder, der einen Verlust erleiden würde, wenn die Waren beschädigt werden, verloren gehen, sich verspäten oder zerstört werden, oder der von der sicheren Ankunft der Waren profitieren würde, oder der ganz allgemein ein wirtschaftliches Interesse an den Waren hat.

1.10 Frachtführer bezeichnet jeden Straßentransporteur, Seetransporteur und/oder jedes Eisenbahnunternehmen, das an den Dienstleistungen und/oder der Beförderung der Waren im Auftrag des Eigentümers beteiligt ist.

1.11 Frachtführer bezeichnet den von Widem Logistics für die Ausführung (eines Teils) des Transportauftrags ernannten Frachtführer;

1.12 Abholung bedeutet, dass die Waren im Lager abgeholt werden, wobei die Artikel im Lager physisch auf den LKW verladen werden und die Transportdokumente von Widem Logistics unterzeichnet wurden.

1.13 Empfänger bezeichnet die Person, die als solche in den Transportdokumenten aufgeführt ist und/oder an die die Waren als geliefert gelten.

1.14 Frachtbrief bezeichnet den Frachtbrief für beladene oder leere Transporteinheiten, der gemäß den Bestimmungen der geltenden Gesetze erstellt wird.

1.15 Absender bezeichnet die Person, die in den Transportdokumenten als Absender und/oder Versender aufgeführt ist und/oder in deren Namen und/oder auf deren Rechnung der Auftrag angenommen und/oder ausgeführt wird.

1.16 Verwahrung hat die in Ziffer 6 von Abschnitt III „W arehousing“ festgelegte Bedeutung.

1.17 Kunde bezeichnet jede Person, auf deren Wunsch oder in deren Namen Widem Logistics Geschäfte tätigt oder Beratung, Informationen oder Dienstleistungen anbietet.

1.18 Zolldokumente sind alle Dokumente in Papier- und/oder elektronischem Format, die für zoll- und verbrauchsteuerliche Zwecke relevant sind und/oder vom Gesetz und/oder von den Behörden für die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr der Waren und/oder die Änderung der Zollbestimmungen verlangt werden, einschließlich Handelsrechnungen, Transportdokumente, Zollwertanmeldungen, Frachtversicherungen, Packlisten, LRN, MRN, summarische Eingangserklärungen, summarische Ausgangserklärungen und alle anderen Dokumente, die mit zoll- und/oder verbrauchsteuerlichen Einfuhrformalitäten verbunden sind, wie z.B. (Präferenz-)Ursprungsnachweise, Prüfbescheinigungen, Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen, für Mehrwertsteuerzwecke erforderliche Dokumente.

1.19 Zollformalitäten sind alle gesetzlich und/oder behördlich vorgeschriebenen Formalitäten für Zoll- und/oder Verbrauchssteuerzwecke, wie z.B. Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr der Waren und/oder Lagerung in Zolllagern, einschließlich der Bearbeitung von Zolldokumenten, Ausfüllen von Erklärungen und Abfertigungen, Entrichtung von Steuern, Verbrauchssteuern und/oder Zöllen und anderen Steuern, sowie alle diesbezüglichen Anordnungen, Maßnahmen oder Anweisungen einer Behörde.

1.20 Zollvertreter hat die Bedeutung, die in Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union („UCC“) und allen anderen anwendbaren Gesetzen festgelegt ist.

1.21 Gefährliche Güter sind alle Stoffe, Materialien oder Waren, die inhärente Gefahren bergen, Risiken für die Gesundheit, die Sicherheit, die Umwelt oder das Eigentum darstellen und als gefährlich, schädlich, gefährlich, radioaktiv oder umweltschädlich eingestuft sind. Dazu gehören auch alle Materialien, Dämpfe, Rückstände oder Dämpfe, die mit solchen Gütern verbunden sind. Die Einstufung als „gefährlich“ wird auf der Grundlage der geltenden Gesetze festgelegt.

1.22 De Minimis hat die in Ziffer 15.1 von Abschnitt III festgelegte Bedeutung.

1.23 Lieferung bedeutet, dass die Waren dem Empfänger oder einem anderen Frachtinteressenten zur Verfügung gestellt werden, der für die Freigabe der Waren, das Entladen der Waren, die physische Entfernung der Waren aus dem Fahrzeug, das Entladen und alle damit verbundenen Handlungen einsteht.

1.24 Direkter Zollvertreter bedeutet Zollvertreter, der im Namen und im Auftrag des Kunden und/oder Eigentümers bei den Behörden handelt.

1.25 Exporter of Record ist die Person, die an der Ausfuhr einer bestimmten Sendung von Produkten aus einem Land oder einer Zollunion beteiligt ist. Mit dem Status „Exporter of Record“ ist ein Unternehmen dafür verantwortlich, die Ausfuhrgenehmigung zu erhalten und die Ausfuhrbestimmungen einzuhalten.

1.26 Höhere Gewalt bezeichnet jedes Ereignis oder jeden Umstand, das bzw. der sich der Kontrolle von Widem Logistics entzieht oder das bzw. der von Widem Logistics nicht durch die Anwendung angemessener Sorgfalt verhindert werden kann und das bzw. der Widem Logistics nicht angelastet werden kann und das bzw. der es Widem Logistics teilweise oder ganz unmöglich macht, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, einschließlich Epidemien, Brände, Tsunamis, Blitzeinschläge, Erdbeben, Orkane, Wirbelstürme, widrige Wetterbedingungen, vulkanische Aktivitäten, Feindseligkeiten oder Kriegshandlungen, Vandalismus, Sabotage oder Aufruhr durch Personen, die nicht bei einer der Parteien beschäftigt sind, nationale oder regionale Streiks und die Entscheidung einer Behörde („fait du prince“), Verkehrsstaus, Arbeitskräftemangel, Feuer/Explosionen, Quarantänebeschränkungen und/oder soziale und gesundheitspolitische Maßnahmen (die von Behörden auferlegt oder verlangt werden) gegen Widem Logistics oder Personen, in Bezug auf die Dienstleistungen und/oder in Bezug auf den Ausfall oder die Unterbrechung der Kommunikation und/oder die Nutzung oder den Betrieb (böswillig oder nicht) eines Computers, eines Computersystems, eines Computersoftwareprogramms, eines böswilligen Codes, eines Computervirus, eines Computerprozesses oder eines anderen elektronischen Systems, oder in Bezug auf jede andere Art von Cybervorfall (böswillig oder nicht).

1.27 Speditionsdienstleistungen sind alle Dienstleistungen, die Widem Logistics im Zusammenhang mit der Organisation des Transports und der Logistik von Waren im Namen des Kunden in seiner Eigenschaft als Spediteur, einschließlich als Zollvertreter, erbringt.

1.28 Frachtkosten ist der vereinbarte Preis für den Transport der Waren zum Empfänger.

1.29 Waren sind die Waren, die in der Bestellung, den relevanten Transportdokumenten und/oder Zolldokumenten beschrieben sind oder als beschrieben gelten, sowie die verwendeten Transporteinheiten.

1.30 Unter grober Fahrlässigkeit ist jeder Fehler oder jede Fahrlässigkeit zu verstehen, die leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen wird, dass daraus wahrscheinlich ein Schaden oder Verlust entstehen würde.

1.31 Unter einem Vorfall ist jeder Schaden oder Verlust zu verstehen, der auf dieselbe Ursache zurückzuführen ist.

1.32 Unter geistigem Eigentum sind alle Urheberrechte (einschließlich Rechte an Software), Patente, Marken, eingetragene und nicht eingetragene Designrechte, Rechte an Datenbanken, Rechte an und an Domainnamen, alle Rechte zur Erhebung einer Klage wegen unerlaubter Vervielfältigung und alle Rechte an und an Know-how und vertraulichen Informationen zu verstehen, zusammen mit allen Rechten zur Beantragung des Schutzes der oben genannten Rechte und allen anderen Formen des Schutzes ähnlicher Art oder mit gleichwertiger oder ähnlicher Wirkung wie diese, die irgendwo auf der Welt bestehen.

1.33 Gesetz bedeutet jedes nationale oder internationale Gesetz, Statut, Verordnung, Richtlinie, Vorschrift, Verordnung, untergeordnete Gesetzgebung, Grundsatz des Gewohnheitsrechts, Urteil, Anordnung, Anweisung, Richtlinie, Schiedsspruch oder Dekret einer Behörde (einschließlich einer gerichtlichen oder verwaltungstechnischen Auslegung davon), das in Kraft ist, vollständig umgesetzt wird und durchsetzbar ist.

1.34 Auftrag bezeichnet jeden Auftrag des Kunden an Widem Logistics für die Erbringung von oder im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, einschließlich Lager-, Transport- und/oder Speditionsdienstleistungen oder damit verbundenen Dienstleistungen und/oder Aktivitäten.

35 Eigentümer bezeichnet den Eigentümer der Waren oder der Transporteinheit und jede andere Person, die ein Interesse an ihnen hat oder haben könnte.

1.36 **Person** bezeichnet eine natürliche Person(en) oder eine juristische Person oder juristische Personen

1.37 **Dienstleistungen** bedeutet Transport-, Lager- und Speditionsdienstleistungen oder alle damit verbundenen Dienstleistungen und/oder Aktivitäten.

1.38 **Steuern** oder **Steuern** bedeutet alle Formen von Steuern, Abgaben, Gebühren oder Abgaben, ob direkt oder indirekt, einschließlich Zöllen, Verbrauchssteuern und anderen Importzöllen, Mehrwertsteuer, einschließlich Import-Mehrwertsteuer, Verpackungsabgaben, Überwachungsgebühren, Umweltsteuern und -abgaben sowie jede andere Art von Steuern oder Abgaben in jeder relevanten Gerichtsbarkeit; zusammen mit allen Zinsen, Strafen, Zuschlägen oder Bußgeldern in diesem Zusammenhang, die in jeder relevanten Gerichtsbarkeit fällig, zahlbar, erhoben, auferlegt oder als geschuldet geltend gemacht werden.

1.39 **Dritte Partei** bezeichnet jede andere Person als Widem Logistics und den Kunden.

1.40 **Schwelle** bezeichnet das tatsächliche und physische Betreten des Firmengeländes des Kunden, des Versenders oder des Empfängers, möglicherweise abgegrenzt und/oder gekennzeichnet durch Schilder, Absperrungen, Tore oder andere Materialien, die zur Absperrung von Grundstücken verwendet werden;

1.41 **Transportkosten** bezeichnet alle Kosten, außer den Frachtkosten, die mit der Ausführung des Transportauftrags verbunden sind, einschließlich der Kosten für das Be- und Entladen, Zuschläge für Wartezeiten, Dieselzuschlag, ADR, Zollabfrage, Kilometergeld, Maut und alle anderen Ausgaben, die im Interesse der Waren entstehen.

1.42 **Transportdokumente** bezeichnet alle relevanten Dokumente für die Ausführung der Dienstleistungen, einschließlich der Beförderung der Waren, wie z.B. den Frachtbrief (Frachtbrief) und/oder ein ähnliches Dokument, den Liefernachweis, die Packliste und die Zolldokumente.

1.43 **Transportdienstleistungen** bezeichnet die von Widem Logistics in seiner Eigenschaft als Straßentransporteur erbrachten Dienstleistungen.

1.44 **Transporteinheit** bedeutet Verpackungskisten, Paletten, Container, Tankwagen oder andere Vorrichtungen, die für und in Verbindung mit der Beförderung der Waren auf dem Land-, See- oder Luftweg verwendet werden.

1.45 **Unbefugte Person** bezeichnet jede Person, der der Zugang zu und/oder die Anwesenheit in einem Land, in dem die Be-/Entladung stattfindet und/oder in dem die Fahrzeuge anhalten, verweigert wurde oder die aus irgendeinem Grund unrechtmäßig ist, sowie jede Person, die nicht berechtigt ist, Dienstleistungen im Rahmen eines Auftrags zu erbringen.

1.46 **VAL-Aktivitäten** sind Aktivitäten der Value Added Logistics in der Lieferkette, einschließlich Kommissionierung, (Um-)Verpackung, (Um-)Etikettierung, Rekonditionierung, (Um-)Bemusterung und andere physisch und intellektuell ähnliche Aktivitäten, die von Widem Logistics durchgeführt werden;

1.47 **Wert bei Ankunft** bezeichnet den Preis des Produktionswerts oder den Wert bei Ankunft der Waren;

1.48 **Volumenänderung** hat die in Ziffer 12.1 von Abschnitt III festgelegte Bedeutung.

1.49 **Lager** bezeichnet jede Einrichtung, die von Widem Logistics genutzt wird und in der die Verwahrung stattfindet, sowie jede bewegliche oder unbewegliche Ausrüstung in diesem Raum;

1.50 **Warehousing Services** bezeichnet die von Widem Logistics in seinem Lager erbrachten Dienstleistungen, einschließlich der Annahme der Waren, der Lagerung und der VAL-Aktivitäten.

1.51 **Widem Logistics** bezeichnet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Widem Logistics NV mit Sitz in 8930 Menen, LAR P19, und der Unternehmensnummer 0425.067.361 sowie alle mit ihr verbundenen Unternehmen.

(2) Die Wörter „einschließlich“, „umfasst“ und „einschließlich“ sowie alle Formen und Ableitungen davon bedeuten „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“.

(3) Jede Bezugnahme auf Verpflichtungen, Zusagen oder Haftungen, die in diesen Bedingungen erwähnt werden und die sich auf einen mit dem Kunden verbundenen Dritten, einschließlich des Eigentümers, des Empfängers, des Versenders und/oder des Ladungsinteressenten, wann immer dies zutrifft, beziehen, gelten ebenfalls als gesamtschuldnerisch haftende Verbindlichkeiten, Verpflichtungen und Zusagen des Kunden. Der Kunde sorgt dafür, dass diese Dritten, einschließlich des Eigentümers, des Empfängers, des Versenders und/oder des Ladungsinteressenten, wann immer dies zutrifft, diese Verpflichtungen und Zusagen gegenüber Widem Logistics und/oder Dritten gemäß diesen Geschäftsbedingungen einhalten, damit Widem Logistics in der Lage ist, seine Dienstleistungen rechtzeitig zu erbringen und das Gesetz und die Anweisungen des Kunden zu befolgen. Der Kunde ist in vollem Umfang verantwortlich und haftbar für alle Handlungen oder Versäumnisse dieser Dritten in diesem Zusammenhang.

(4) Wenn ein Gesetz, einschließlich Verordnungen und Richtlinien, zwingend auf ein Geschäft anwendbar ist, gelten diese Geschäftsbedingungen in Bezug auf dieses Geschäft als vorbehaltlich dieses Gesetzes, und nichts in diesen Geschäftsbedingungen darf als Verzicht von Widem Logistics auf eines seiner Rechte oder Immunitäten oder als Erhöhung seiner Verantwortlichkeiten oder Haftungen im Rahmen dieser Gesetzgebung ausgelegt werden, und wenn ein Teil dieser Bedingungen in irgendeinem Ausmaß gegen dieses Gesetz verstößt, wird dieser Teil in Bezug auf dieses Geschäft in diesem Ausmaß außer Kraft gesetzt und nicht weiter.

ANHANG II: die belgischen Speditions-Standard-Handelsbedingungen 2005

Klicken Sie auf den untenstehenden Link, um diese Bedingungen zu lesen:

Belgische Speditions-Standard-Handelsbedingungen 2005

In jedem Fall weisen wir Sie auf die folgenden Klauseln in den Belgian Forwarding Standard Trading Conditions 2005 hin:

Artikel. 28:

„Die Haftung des Spediteurs ist auf die Haftung für Fehler, Fahrlässigkeit oder Unterlassung bei der Ausführung der ihm erteilten Anweisungen beschränkt. Soweit ein solches Verschulden, eine solche Fahrlässigkeit oder ein solches Versäumnis dem Kunden oder Dritten einen unmittelbaren materiellen oder finanziellen Schaden verursacht hat, ist der Spediteur berechtigt, seine Haftung auf € 5 pro Kilogramm Bruttogewicht des verlorenen oder beschädigten Gutes zu begrenzen, höchstens jedoch auf € 25.000 pro Auftrag.“

„Der Spediteur haftet nicht für die Fulfilment von Verträgen, die er für und im Namen seines Kunden mit Dritten, Bediensteten oder Beauftragten geschlossen hat und die sich auf die Lagerung, den Transport, die Zollabfertigung oder die Behandlung von Gütern beziehen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die mangelhafte Fulfilment dieser Verträge unmittelbar auf ein Verschulden des Spediteurs zurückzuführen ist.“